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05.03.2002: Hinweis auf 0190-Nummer bei Kfz.-Anfragen
Oberbergischer Kreis. Aus aktuellem Anlass teilt das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises mit, dass Bürgerinnen und Bürger, die Informationen über Kraftfahrzeuganmeldungen, Führerscheine oder sonstige das Straßenverkehrsamt betreffende Fragen benötigen und hierzu die Telefonauskunft anrufen, von dieser vielfach an eine sogenannte „Infozentrale für Kfz.-Angelegenheiten“ verwiesen werden.
Den Bürgerinnen und Bürgern werde in aller Regel zunächst eine örtliche Telefonverbindung (hier: 02261/479362) mitgeteilt, unter dieser werde Ihnen aber dann auf Nachfrage die Telefonnummer 0190/842841 für weitere Auskünfte bekannt gegeben. Es komme aber auch vor, dass die vorgenannte 0190-Nummer unmittelbar angegeben werde.
Ferner teilt das Straßenverkehrsamt mit, dass es sich bei der im Telefonbuch „Das Örtliche“ unter dem Eintrag „Straßenverkehrs/Info z. Kfz.-Zulassungsstelle, Führerschein u. Kfz.-Formalitäten“ angegebenen Telefonnummer 479362 um keine Service-Nummer des Straßenverkehrsamtes handele. Auch bei dieser Telefonnummer werde der Anrufer bzw. die Anruferin an die o. a. 0190-Nummer verwiesen.
Das Straßenverkehrsamt weist daraufhin, dass das private Call-Center, das sich hinter der 0190-Nummer verberge und bei dessen Inanspruchnahme eine Gebühr von 1,86 € pro Minute anfalle, nicht im Auftrag des Oberbergischen Kreises arbeite.
Das Straßenverkehrsamt sei – wie alle Ämter der Kreisverwaltung – ausschließlich unter der zentralen Rufnummer der Kreisverwaltung – 02261/88-0 – zu erreichen.
Letzte Änderung: 05. März 2002