02.05.2002: Faltblatt zum „Landschaftsplan Nr. 2, Lindlar/Engelskirchen“

Oberbergischer Kreis. Die Landschaft ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Um diese Lebensgrundlage langfristig zu schützen und zu erhalten sieht das Landschaftsgesetz NW die Aufstellung von Landschaftsplänen vor. In den Landschaftsplänen sind - jeweils für abgegrenzte Regionen des Kreisgebiets - entsprechend den örtlichen Erfordernissen Maßnahmen bzw. Ge- und Verbote festgesetzt, um die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege umzusetzen und dauerhaft zu sichern.

Die Aufstellung von Landschaftsplänen erfolgt als gesetzliche Pflichtaufgabe durch die Unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. In diesem Verfahren erfolgt neben der Beteiligung von verschiedenen Behörden auch die Einbeziehung von Naturschutzverbänden und eine Bürgerbeteiligung, damit möglichst viele Standpunkte, Anregungen und Bedenken in die Landschaftsplanung einfließen können.

Nach Abstimmung in diesem komplexen Verfahren wird der Landschaftsplan – der aus einer Landkarte mit eingezeichneten Informationen und einem Textteil mit Beschreibungen und Erläuterungen besteht – vom Kreistag als Satzung beschlossen und erlangt dann Rechtskraft.

Der Landschaftsplan enthält eine Fülle von Informationen über unterschiedlich zu schützende Flächen und Objekte, landschaftspflegerische Maßnahmen sowie Verhaltensregeln im Umgang mit der Landschaft, die für die Bürgerinnen und Bürger verbindlich sind. Um diese Informationen allen Bürgerinnen und Bürgern besser zugänglich zu machen, hat der Oberbergische Kreis in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Oberberg ein Faltblatt zum Landschaftsplan Nr. 2 "Lindlar/Engelskirchen" herausgegeben.

Das Faltblatt enthält grundlegende Informationen zur Landschaftsplanung, konkrete Erläuterungen zum Landschaftsplan Nr. 2 „Lindlar/Engelskirchen“ sowie exemplarische Bilder, die einen Eindruck der verschiedenen Ziele und Umsetzungsphasen des Landschaftsplanes wiedergeben. Aufgefaltet ist auf der Rückseite des Faltblattes im Maßstab von ca.1 :42.000 eine kartographische Übersicht über den Geltungsbereich und Inhalt des Landschaftsplanes Nr. 2 wiedergegeben.

„Ziel der Broschüre sei es, den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die Landschaftsplanung und deren mögliche Auswirkungen zu geben“, erklärte Kreisdirektor Norbert Wolter bei der Vorstellung des Faltblattes. Soweit sich hieraus konkrete Fragestellungen ableiten, können Betroffene vertiefende und präzisierende Informationen bei der Unteren Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises anfordern bzw. einsehen.

„Auch für die übrigen rechtskräftigen Landschaftspläne im Oberbergischen Kreis seien in Zukunft entsprechende Faltblätter geplant“, teilte Wolter mit.

Die Broschüre ist kostenlos erhältlich beim

Oberbergischen Kreis
Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung
Moltkestraße 34

51643 Gummersbach

Telefon: 02261 / 88- 6709

oder bei der

Biologischen Station Oberberg
Rotes Haus
Schloss Homburg 2

51588 Nümbrecht

Telefon: 02293 / 45 43

sowie bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie Forstämtern im Kreis.


Letzte Änderung: 02. Mai 2002