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14.07.2004: Appell an alle Reiterinnen und Reiter
Der Oberbergische Kreis appelliert an alle Reiterinnen und Reiter, sich an die im Oberbergischen Kreis geltende Reitregelung zu halten
Oberbergischer Kreis. Aus gegebenem Anlass informiert die Kreisverwaltung nochmals über die Reitregelung im Oberbergischen Kreis.
Der Oberbergische Kreis hat mit Beschluss des Kreistages aus dem Jahre 1981 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die Ausweisung von Reitwegen zu verzichten. Aufgrund dieser sog. Freistellungsregelung ist das Reiten im Oberbergischen Kreis großzügig erlaubt, da das Reiten nicht auf einzelne Reitwege beschränkt ist. Diese weitreichende Regelung kann aber nur funktionieren, wenn auf andere Erholungssuchende oder das Wild Rücksicht genommen wird. Einzelne Verbote, z.B. wegen Naturschutzinteressen müssen allerdings sein.
In der freien Landschaft ist Reiten auf allen öffentlichen und privaten Straßen und Wegen erlaubt, es sei denn, sie sind mit einem Reitverbotsschild gekennzeichnet oder es handelt sich um Wege, die zu Gärten, Hofräumen, zum Wohnbereich oder zu Betriebsflächen gehören.
Auch im Wald ist das Reiten auf allen öffentlichen und privaten Wegen erlaubt. Verboten ist das Reiten auf
- Privatwegen, die als Wanderwege oder als Sport- und Lehrpfade gekennzeichnet sind,
- auf Wegen, die mit dem Reitverbotsschild gekennzeichnet,
- auf privaten Wegen in Sperrgebieten, auf Feldrainen, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, oder Trampelpfaden.
Ferner ist das Querfeldeinreiten bzw. das Reiten im Waldbestand außerhalb der Wege nicht gestattet.
Darüber hinaus sollte das Reiten im Wald und an den Waldrändern in der Dämmerung - also in den frühen Morgen- und Abendstunden - unterbleiben, um das Wild nicht zu stören.
Weitere Informationen als auch das Reitkennzeichen, das Reiter für das Reiten auf Wegen in der freien Landschaft oder im Wald benötigen, erhalten Sie bei der
Unteren Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises
Moltkestraße 34
2.Obergeschoß, Zimmer 2.0.9
Moltkestraße 34
2.Obergeschoß, Zimmer 2.0.9
51643 Gummersbach
oder unter der Telefon 02261/88-6711.
Eine Informationsbroschüre mit der Reitregelung im Oberbergischen Kreis inklusive Hinweisen und Verhaltensempfehlungen kann auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises heruntergeladen werden unter http://www.obk.de/wegweiser/HTML_Dateien/reiten.pdf.
Letzte Änderung: 14. Juli 2004