10.03.2005: NRW-Kreise fordern garantiertes Mitspracherecht der Kommunen ein

Presseerklärung
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Düsseldorf, 10. März 2005 – „Die Tinte unter dem so genannten Konnexitätsausführungsgesetz ist gerade getrocknet, da wird es schon nicht mehr beachtet oder gar angewendet“, empörte sich Dr. Alexander Schink, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Nordrhein-Westfalen (LKT NRW), heute in Düsseldorf. Die Regelung, die nach jahrelangem Ringen im Juni in die Landesverfassung aufgenommen worden ist, verpflichtet das Land, den Kommunen Ausgaben zu erstatten, welche ihnen bei der Erledigung von Aufgaben entstehen, die ihnen das Land übertragen hat. Dazu wurde dem Landkreistag ein Anhörungsrecht eingeräumt.

Zusammen gefasst bedeutet Konnexität: „Wer bestellt, der bezahlt auch.“ Und um eben jene Kosten im Vorfeld einschätzen, sie also kalkulieren zu können, hat der Gesetzgeber dieses Anhörungsrecht verankert. „So soll beispielsweise verhindert werden, dass das Land den finanziellen Aufwand unterschätzt, wodurch Kreise, Städte und Gemeinden dann auf Teilen ihrer Rechnungen sitzen bleiben würden“, erklärte Dr. Schink.

Was sich in der Theorie gut anhört, hat sich in der Praxis allerdings noch nicht bewährt. „Schon zwei Mal sind wir nicht angehört worden, als wir hätten angehört werden müssen!“, weiß der Hauptgeschäftsführer. So verabschiedete das Land sein neues Schulgesetz, ohne mit den betroffenen Kommunen vorab über die Kosten integrativer Beschulung zu sprechen. Auch bei einem Gesetz zum Pflegewohngeld wurden Kreise und Städte ignoriert. „Ein solches Verhalten ist nicht hinnehmbar. Wir haben beim Landtag gegen diese Vorgehensweise protestiert. Doch dort hieß es lediglich, die Zeit habe gedrängt,“ berichtete Dr. Alexander Schink. „Das können wir nicht akzeptieren. Denn Kreise und Städte müssten wieder einmal finanziell bluten.“

Der LKT NRW hofft inständig, dass das Land sein eigenes Gesetz zukünftig beachtet und die Rechte des Landkreistags und der Kommunen wahrt. „Andernfalls“, betonte der Hauptgeschäftsführer, „werden wir den Klageweg bestreiten müssen.“

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes NRW mit rund 10,7 Millionen Einwohnern.

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Letzte Änderung: 10. März 2005