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30.05.2005: Achtung: Tankbesitzer!
Der Oberbergische Kreis informiert: Oberirdische Tanks zur Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10 m³ sind prüfpflichtig!
Oberbergischer Kreis. Das Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass aufgrund einer Gesetzesänderung ab sofort alle Tanks zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten (z.B. Heizöl, Diesel) mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 l alle 5 Jahre und bei deren Stilllegung durch einen zugelassenen Sachverständigen überprüft werden müssen.
Bis zum 31.12.2006 müssen deshalb alle Betreiber der in Frage kommenden Tanks die erstmalige Prüfung durch einen Sachverständigen durchführen lassen und den Prüfbericht der Unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises vorlegen.
Außerdem weist das Amt darauf hin, dass grundsätzlich alle Arbeiten an Tanks zur Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von einem nach dem Wasserhaushaltsgesetz ausdrücklich zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden dürfen. Nur bei oberirdischen Tanks mit einem Fassungsvermögen von weniger als 10.000 l kann die Fachbetriebspflicht entfallen, wenn vor der Inbetriebnahme des Tanks ein zugelassener Sachverständiger den ordnungsgemäßen Zustand überprüft hat.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises unter der Tel.-Nr.: 02261/886745 gerne zur Verfügung.
Ergänzung vom 31.07.2006:
Merkblatt "Informationen für Betreiber von Ölheizungen" (private Heizöllagerung)
Letzte Änderung: 30. Mai 2005