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27.06.2005: Neuer Service für Gefahrguttransporte
Oberbergischer Kreis. Unternehmen und Fahrern, die Gefahrgüter transportieren, bieten alle Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen einen neuen Service an. Erstmals sind alle Fahrwegbestimmungen, die den Transport gefährlicher Güter der so genannten Gefahrgutklasse 3, Anlage 1 Nr. 4, und der Gefahrgutklasse 2 UN 1965 GGVSE regeln, auf einer CD-ROM nachlesbar. Das neue Routingsystem ist ab 1. Juli 2005 im Einsatz.
Zudem sind alle in Nordrhein-Westfalen befahrbaren und gesperrten Strecken auf einer digitalisierten Karte im Maßstab 1:45.000 dargestellt. Damit kommen die Kreise und kreisfreien Städte einer Forderung der Europäischen Union nach. Die EU hatte ein anwenderfreundliches Routingsystem für die Fahrwegregelung nach der Gefahrgutverordnung Straße-Eisenbahn (GGVSE) gefordert.
Die CD-ROM kann per e-mail unter kundenbuero.fcvs@strassen.nrw.de oder schriftlich über das
Fachcenter
Vermessung/Straßeninformationssysteme
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Am Grauen Stein 33
51105 Köln
gegen Überweisung einer Gebühr von 20,00 € angefordert werden.
Die Allgemeinverfügung für den Oberbergischen Kreis kann auch im Internet unter www.obk.de/"Öffentliche Bekanntmachungen" heruntergeladen werden.
Letzte Änderung: 27. Juni 2005