22.08.2005: Geflügelgrippe zieht gen Westen

Oberbergischer Kreis. Die Vogelgrippe in Südostasien breitet sich immer mehr nach Westen aus. So sind im Juli und August dieses Jahres verschiedene Ausbrüche in Russland und Kasachstan verzeichnet worden.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises weist deshalb die Geflügelhalter noch einmal auf ihre Verpflichtung hin, Geflügelbestände sowie gehäufte Todesfälle, sofern noch nicht geschehen, unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Dieser Meldepflicht unterliegen die Halter von Enten, Gänsen, Fasanen, Hühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthähnen und Wachteln (Geflügel). Mitzuteilen sind unter anderem die durchschnittliche Anzahl der gehaltenen Tiere sowie ihr Standort. Die Erfassung aller Geflügelbestände ist die entscheidende Voraussetzung, um eine sich eventuelle ausbreitende Seuche wirkungsvoll eindämmen zu können.

Da von jedem Tier eine potentielle Gefahr ausgeht, erfasst die Verordnung nicht nur Betriebe, sondern auch Privathalter. Gemeldet werden müssen also auch das private Huhn oder die Tiere der Rassegeflügelzüchter.

Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von mindestens 3 Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als 2 Prozent des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Besitzer unverzüglich durch den Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen. Für Bestände mit mehr als 1 000 Stück Geflügel gelten zusätzliche Regelungen.

Zudem muss jeder Geflügelbesitzer ein Register führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen:
  1. im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Besitzers, Datum des Zugangs sowie die Art des Geflügels
  2. im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des Erwerbers, Datum des Abgangs sowie die Art des Geflügels,
  3. für den Fall, dass mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere und
  4. für den Fall, dass mehr als 1000 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes.

Die Geflügelhalter im Oberbergischen Kreis, die nicht in der Tierseuchenkasse gemeldet sind, müssen ihre Bestände beim Kreisveterinäramt in Gummersbach unverzüglich melden. Dies ist telefonisch montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter den Telefonnummern: 02261/88-3905 und 88-3903 möglich.

Die Übermittlung einer Fax-Nachricht kann unter der Nr. 02261/88-3939 erfolgen.

Im Internet ist ein Meldebogen unter www.obk.de im Angebot "Service" zu finden.

Weitere Informationen gibt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter den o.a. Telefonnummern.


Letzte Änderung: 22. August 2005