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13.09.2005: Landesförderung von Kleinkläranlagen läuft Ende 2005 aus
Oberbergischer Kreis: Die Untere Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW“ mit dem im privaten Bereich im Wesentlichen Kleinkläranlagen, Regenwassernutzungsanlagen, Versickerungsanlagen, Dachbegrünungen und Entsiegelungsmaßnahmen mit öffentlichen Zuschüssen gefördert werden, zum 31.12.2005 ausläuft. Eigentümer von Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept ihrer Stadt oder Gemeinde auf Dauer nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden und deren Abwasseranlagen nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit in Kürze saniert werden müssen, sollten ihre Chance nutzen und noch in 2005 die Zuschussanträge stellen. Die rechtzeitig vor Ende dieses Jahres gestellten Anträge werden nach Aussage der zuständigen Bezirksregierung in Köln Anfang 2006 bearbeitet und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen auch bewilligt. Je nach Art der Sanierung der Abwasseranlage bedarf es vorab einer Bau- und Betriebsgenehmigung. Soll das gereinigte Abwasser in ein Fließgewässer oder das Grundwasser eingeleitet werden, ist zudem eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Beide Zulassungen erteilt auf Antrag die Untere Wasserbehörde. Die Zulassungen sind Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendungen durch die Bezirksregierung Köln. Weitergehende Informationen sind bei der Unteren Wasserbehörde unter der Telefon-Nr. 02261/886771 erhältlich.
Darüber hinaus teilt die Untere Wasserbehörde mit, das laut einer Statistik des Landesumweltministeriums zum obengenannten Förderprogramm in den Jahren 1999 bis 2004 Zuschüsse im privaten Bereich von insgesamt 1.223.583 € in den Oberbergischen Kreis geflossen sind. Die Gesamtsumme teilt sich wie folgt auf:
Kleinkläranlagen | 778.704 € |
Regenwassernutzungsanlagen | 228.774 € |
Dachbegrünungen | 164.556 € |
Entsiegelungsmaßnahmen | 1.549 € |
Letzte Änderung: 13. September 2005