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19.09.2005: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief werden abgeschafft
Oberbergischer Kreis. Egal ob Motorrad, Auto, Bus oder Lkw, für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge auf europäischen Straßen gelten ab 1. Oktober 2005 neue Zulassungsdokumente. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Wer aber nach dem 1. Oktober ein neues Fahrzeug anmelden oder ein gebrauchtes ummelden muss, erhält in der gesamten Europäischen Union neue Papiere. Der Vorteil: „Die neuen Dokumente sind europaweit einheitlich und mit Sicherheitsmerkmalen zum Schutz vor Fälschung ausgestattet“, sagt Werner Klohsowski, Leiter des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach. Ein lettischer Polizist werde also keine Schwierigkeiten mehr haben, einen deutschen Fahrzeugschein zu kontrollieren.
Der Fahrzeugschein wird abgeschafft und gegen die so genannte Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt. Der Fahrzeugbrief wird von der Zulassungsbescheinigung Teil II abgelöst. Die Kosten für den Austausch der Dokumente werden zusammen mit den Zulassungsgebühren erhoben. Sie erhöhen sich nur für die Zulassungsbescheinigung Teil I um 70 Cent. Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes beträgt unverändert 3,60 Euro.
Eine wesentliche Änderung im Vergleich zum alten Fahrzeugbrief ist laut Klohsowski die begrenzte Möglichkeit, neue Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil II aufzuführen. So können nur noch zwei Halter statt bisher sechs in das Dokument eingetragen werden. Beim dritten Halterwechsel wird eine neue Bescheinigung notwendig.
Im Gummersbacher Straßenverkehrsamt wird am Tag der Deutschen Einheit, 3. Oktober, an der Umstellung gearbeitet, damit ab 4. Oktober die neuen Dokumente ausgegeben werden können. „Wir bitten daher um Verständnis, dass es in der Umstellungsphase zur Verlängerung der Bearbeitungszeiten kommen kann“, sagt der Leiter des Straßenverkehrsamtes. „Viele Daten wie bauliche Veränderungen, beispielsweise ein angebauter Spoiler, müssen manuell umgeschrieben werden“, erklärt der Leiter der Zulassungsabteilung, Rolf Medgenberg.
Für Fragen steht die Zulassungsbehörde unter den Telefonnummern 02261/88-3610 und 02261/88-3650 zur Verfügung.
Letzte Änderung: 19. September 2005