20.09.2005: Schutzmaßregeln gegen die Geflügelpest im Oberbergischen Kreis

Oberbergischer Kreis. Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass die Freilandhaltung von Geflügel bis auf Weiteres in leicht eingeschränkter Form gestattet ist. Die Einschränkung bezieht sich auf das Verbot, Nutz- und Zuchtgeflügel im Freien zu füttern. Dieses Freilandfütterungsverbot, das seit dem 15. September gilt, betrifft jede Geflügelhaltung, auch Hobbyhaltungen.

Für Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Tieren, die nicht ausschließlich in Räumen gehalten werden, besteht in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. Dezember dieses Jahres  die Verpflichtung, 10 Tiere und, wenn auch Enten oder Gänse gehalten werden, 15 Tiere einmalig auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Zu diesem Zweck werden  von  dem  jeweiligen Haustierarzt Blutproben entnommen und zur Untersuchung ins Staatliche Veterinäruntersuchungsamt nach Krefeld gesandt.

Aus gegebener Veranlassung werden Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bislang noch nicht beim Kreisveterinäramt in Gummersbach gemeldet haben, nochmals aufgefordert, ihrer Meldepflicht nachzukommen. Meldungen sind telefonisch über die Telefonnummern 02261/88-3905 und 88-3903 möglich. Die Übermittlung einer Fax-Nachricht kann unter der Nr. 02261-88-3939 erfolgen. Im Internet ist ein Meldebogen unter www.obk.de im Angebot "Service" zu finden. Weitere Informationen gibt das Veterinär- und Lebensmittel-Überwachungsamt unter den o.a. Telefonnummern.

Um im Ernstfall einen Geflügelpestausbruch wirksam bekämpfen zu können, müssen alle Geflügelhaltungen in einem Sperrbezirk auf Erscheinungen der Geflügelpest tierärztlich untersucht werden. Nur so können weitere Seuchenfälle zeitnah erkannt werden. Und dazu ist es erforderlich, dass jede Geflügelhaltung bekannt ist.

Geflügelhalter, die sich bis zum 15.10.2005 nicht gemeldet haben, müssen nach diesem Zeitpunkt, wenn ihre Tierhaltung bekannt wird, mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen rechnen.


Letzte Änderung: 20. September 2005