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13.12.2005: Landesregierung hebt Stallpflicht für Geflügel auf
Oberbergischer Kreis. Das zum Schutz vor der Geflügelpest eingesperrte Federvieh darf ab Freitag, 16. Dezember, den Stall wieder verlassen. „Untersuchungen von Zug- und Hausvögeln haben ergeben, dass das Virus nicht nach Deutschland eingeschleppt worden ist“, gibt Dr. Christian Dickschen, zuständiger Dezernent der Kreisverwaltung, Entwarnung.
Gleichzeitig mit der Aufhebung der Stallpflicht tritt am Freitag die vierte Verordnung zur Änderung der Geflügelschutzverordnung in Kraft. Demnach hat ein Geflügelhalter, der seine Tiere nicht ausschließlich in Ställen hält, sicherzustellen, dass die Tiere nur an Plätzen gefüttert werden, die wildlebenden Zugvögeln nicht zugänglich sind. Außerdem dürfen die Tiere nicht mit Wasser getränkt werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Zugvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Laut Dickschen ist die Veranstaltung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen und ähnlichem weiterhin verboten. „Der Oberbergische Kreis kann allerdings Ausnahmen genehmigen“, so Dickschen. Geflügelausstellungen, -schauen und –märkte dürfen stattfinden, wenn sichergestellt ist, dass ein Tierarzt die ausgestellten Tiere längstens fünf Tage vor der Veranstaltung klinisch untersucht hat. Die Untersuchung muss der Geflügelhalter durch eine tierärztliche Bescheinigung nachweisen.
Letzte Änderung: 13. Dezember 2005