19.01.2006: Vogelgrippe: Kreis rät zur Vorbeugung

Oberbergischer Kreis. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises stellt sich nach Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer darauf ein, dass möglicherweise bereits Ende Februar wieder die Stallpflicht für Geflügel eingeführt wird. Daher rät das Veterinäramt den Geflügelhaltern im Kreis, schon jetzt mit den Vorbereitungen für eine erneute Stallhaltung ihres Federviehs zu beginnen.

„Die Erfahrungen aus der Stallpflicht-Periode im vergangenen Herbst haben gezeigt, dass die Unterbringung der Tiere umso unzureichender ist, je weniger Vorlaufzeit die Halter des Geflügels haben, um sich auf die Situation einzurichten“, berichtet der zuständige Dezernent Dr. Christian Dickschen. Denn auch im Stall müssten die Tiere artgerecht untergebracht werden. Das Geflügel müsse ausreichend Platz haben und für genügend Lichteinfall müsse gesorgt werden. Während Wassergeflügel eine Bademöglichkeit benötige, seien für Hühner eine Sitzstange, Legenester und Einstreu erforderlich. „Nur wenn die elementaren Bedürfnisse der Tiere beachtet werden, können sie diese schwierige Zeit schadlos und ohne viel Stress überstehen“, sagt Dr. Dickschen.

Der Dezernent erinnert daran, dass seit dem 16. Dezember ohnehin bereits einige Schutzmaßregeln gelten:
Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass die Tiere nur an Oberflächenwasser getränkt und an Orten gefüttert werden, die wildlebenden Zugvögeln nicht zugänglich sind. Außerdem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, vor Zugvögeln unzugänglich aufbewahrt werden.


Letzte Änderung: 19. Januar 2006