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15.02.2006: Mit Landesförderung zum eigenen Häuschen in Oberberg
Oberbergischer Kreis. Allen, die nach dem Wegfall der Eigenheimzulage den Traum vom eigenen zu Hause begraben haben, macht die nordrhein-westfälische Landesregierung mit den neuen Wohnraumförderbestimmungen wieder Mut, in eine selbst genutzte Immobilie zu investieren. Mit dem Programm will das Land Haushalten mit Kindern oder schwerbehinderten Personen dauerhaft mit bezahlbarem Wohnraum versorgen. „Es freut mich, dass die Landesregierung Menschen unter die Arme greift, die sich in Oberberg ein eigenes zu Hause schaffen wollen“, sagt Landrat Hagen Jobi.
Die bisherige Eigentumsförderung ist durch neue Förderrichtlinien, von denen auch der Oberbergische Kreis profitiert, nochmals verbessert worden. Insbesondere ist der Personenkreis der möglichen Antragsteller erweitert worden. Die Einkommensgrenzen sind um 5 % angehoben worden und das neue Programm lässt darüber hinaus auch eine Förderung für Haushalte zu, die diese Einkommensgrenze um bis zu 40% überschreiten.
So kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren und einem sozialversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommen von rund 58.000 Euro noch mit einer Förderung im neuen so genannten „Modell B“ rechnen. Hier werden 30.000 Euro Darlehen zu zwei Prozent Zinsen und einem Prozent Tilgung für den Bau einer neuen Immobilie angeboten. Um eine Förderung in „Modell A“ zu erhalten, muss die Einkommensgrenze eingehalten werden. Dann darf die Familie mit zwei Kindern über maximal rund 42.000 Euro Bruttojahreseinkommen verfügen, um in den Genuss eines Landesdarlehens von 55.000 Euro zu null Prozent Zinsen und einem Prozent Tilgung zu kommen. Für den Erwerb einer gebrauchten Immobilie werden 70 Prozent der jeweiligen Neubauförderung gewährt.
Ganz ohne Eigenkapital geht es aber nicht. Mindestens fünf Prozent der Gesamtkosten des Förderprojektes müssen als Eigenleistung zwingend aus eigenen Geldmitteln erbracht werden. Insgesamt müssen sogar mindestens zehn Prozent Eigenleistung zum Beispiel durch Selbsthilfeleistungen oder weitere Geldmittel nachgewiesen werden. Da aber gerade junge Familien innerhalb der Einkommensgrenzen noch nicht in der Lage sind oder waren, das nötige Eigenkapital anzusparen, wird im „Modell A“ noch ein Starterdarlehen in Höhe von 8.000 Euro unverzinslich mit einer Tilgung von fünf Prozent angeboten. Dies gilt dann als Eigenkapitalersatz und hilft jungen Familien, die Zehn-Prozent-Hürde zu überspringen.
Da die neuen Bestimmungen zur Wohnraumförderung noch taufrisch sind, liegen der Kreisverwaltung Gummersbach leider noch keine Informationsbroschüren vor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wohnungswesen informieren Interessierte aber gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Voraussetzung: das Förderobjekt befindet sich im Kreisgebiet. Beratungstermine können unter der Telefonnummer 02261/88-6450 vereinbart werden.
Letzte Änderung: 15. Februar 2006