20.02.2006: Oberbergischer Kreis auf Vogelgrippe vorbereitet

Oberbergischer Kreis. „Kreis und Kommunen sind auf die Vogelgrippe vorbereitet“, teilt Oberbergs Landrat Hagen Jobi mit. Für den Fall, dass die Vogelgrippe in Oberberg ausbricht, sei ein Vorrat an Schutzkleidung und Desinfektionsmittel angelegt worden. „Es gibt eine Einsatzplanung, Vereinbarungen mit THW, Feuerwehr und Polizei“, berichtet Jobi. Außerdem sei ein Ablaufplan erstellt worden, um schnell handlungsfähig zu sein. Der Kreis habe sich mit den Ordnungsämtern vor Ort abgestimmt, damit im Ernstfall genügend Helfer zur Verfügung stünden.

Obwohl sich die Vogelgrippe zurzeit auf Mecklenburg-Vorpommern beschränkt, wurde auch im Oberbergischen Kreis verendetes Wildgeflügel gefunden. „Die Bevölkerung ist für das Thema sensibilisiert und meldet seit vergangenem Donnerstag totes Wildgeflügel“, berichtet Kreisveterinär Dr. Hans-Georg Franchy. Bislang wurden 17 tote Wildvögel eingesammelt. Die Todesursache der Tiere ist noch unbekannt. „Wir warten auf die Ergebnisse vom Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld“, so Franchy. 

„Wer totes Wildgeflügel findet, darf es auf keinen Fall anfassen und soll den Fund umgehend dem örtlichen Ordnungsamt melden“, rät der Kreisveterinär. Wichtig ist, dass beim Anruf im Ordnungsamt der Name des Finders, seine Telefonnummer und der Fundort des verendeten Tieres angegeben werden. Mitarbeiter des Ordnungsamtes holen das Tier ab. „Wir schicken alle Tiere nach Krefeld und müssen dann etwa 48 Stunden auf ein Ergebnis warten“, sagt Franchy.

Wenn es in einem Geflügelbestand vermehrt zu Todesfällen oder zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung kommt, muss der Geflügelhalter sich umgehend beim Veterinäramt des Oberbergischen Kreises melden. Geflügelhalter aber auch Bürger, die Fragen rund um die Vogelgrippe haben, können sich ab sofort unter der Service-Nummer 02261/88-3903 an das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises wenden. Auch nach Dienstschluss ist unter dieser Telefonnummer ein Tierarzt zu erreichen. Weitere Informationen bietet der Oberbergische Kreis unter Aktuelles/Aktuelle Hinweise im Internet unter www.obk.de. Außerdem haben sowohl das Bundeslandwirtschaftsministerium als auch das nordrhein-westfälische Verbraucherministerium Hotlines eingerichtet. Die Bundeshotline ist von 9 bis 17 Uhr unter 01888/529-4601, -4602, -4603, -4604 und 4605 erreichbar. Die Telefonnummer des NRW-Ministeriums lautet 0211/456 66 66.  

Durch die Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gilt seit vergangenem Freitag, 17. Februar, wieder bundesweit die Stallpflicht für Geflügel. Demnach müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse vom 17. Februar bis 30. April in geschlossenen Ställen gehalten werden. Geflügel darf nur dann außerhalb geschlossener Ställe gehalten werden, wenn die Tiere durch eine überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherte und dichte Abdeckung gehalten werden. Seitlich ist ein Schutz gegen das Eindringen von Vögeln notwendig. Zudem gilt: Mindestens einmal im Monat muss ein Tierarzt die Vögel untersuchen und seine Ergebnisse dokumentieren. Wer seine Tiere auf diese Weise außerhalb geschlossener Ställe halten möchte, muss dies umgehend dem Kreisveterinäramt unter folgenden Telefonnummern anzeigen: 02261/88-3903 oder –3905.

Geflügelausstellungen und –schauen sind weiterhin verboten und können nur noch unter ganz bestimmten Auflagen genehmigt werden. Nähere Informationen gibt es beim Kreisveterinäramt.

Jeder Geflügelhalter, auch wenn er nur ein Tier hält, ist verpflichtet, die Haltung dem Veterinäramt des Oberbergischen Kreises und der Tierseuchenkasse in Münster zu melden. Eine Meldung ist auch über Internet unter www.obk.de möglich. Unter der Rubrik Aktuelles/Aktuelle Hinweise kann der Meldebogen für Geflügelbestände runtergeladen werden.  


Letzte Änderung: 20. Februar 2006