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09.03.2006: Neues Merkblatt informiert über die Prüfung von Öltanks
Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis erinnert daran, dass in 2006 erstmals Heizöllagertanks mit einem Fassungsvermögen ab 10.000 Litern von Sachverständigen überprüft werden müssen. Ausführliche Informationen sind in einem neuen Merkblatt des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises enthalten.
„Grund für die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung sind zahlreiche Ölunfälle mit privaten Heizöllagertanks, die sich auch im Oberbergischen Kreis jährlich ereignen“, erklärt Umweltdezernent Dr. Christian Dickschen. „Dabei entstehen nicht nur finanzielle Schäden an Kellern und Häusern, häufig werden dabei auch der Boden und das Grundwasser verunreinigt.“
Daher müssen unterirdische Tanks grundsätzlich alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden. In Wasserschutzgebieten müssen unterirdische Öltanks sogar alle zweieinhalb Jahre und oberirdische Tanks mit mehr als 5000 Litern Inhalt alle fünf Jahre einer Sachverständigenprüfung unterzogen werden. Wasserschutzgebiete bestehen im Oberbergischen Kreis für die Trinkwassertalsperren Ennepetalsperre, Neyetalsperre, Kerspetalsperre, Genkeltalsperre, Große-Dhünn-Talsperrer einschließlich Sülzüberleitung und für die Wiehltalsperre.
Neu geregelt ist, dass außerhalb von Wasserschutzgebieten oberirdische Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 Litern Inhalt ebenfalls alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden müssen. Die alte Regelung sah vor, dass erst ab einem Fassungsvermögen von 40.000 Litern ein Prüfer gerufen werden musste. Bis zum 31. Dezember 2006 muss die erstmalige Prüfung der Tanks erfolgen. Der Betreiber des Öltanks ist verantwortlich für die Prüfung und muss rechtzeitig einen Sachverständigen beauftragen.
Das Merkblatt mit allen nötigen Informationen ist im Internet unter www.obk.de unter der Rubrik Service/Vordrucke zu finden. Es wird außerdem bereits von den Schornsteinfegern im Kreis verteilt. Nähere Informationen gibt es im Umweltamt bei Barbara Lackner (zuständig für den Nordkreis) unter der Rufnummer 02261/88-6744 und bei Johannes Rüther (Südkreis) unter der Telefonnummer 02261/88-6746.
Letzte Änderung: 09. März 2006