21.03.2006: Erst Kfz-Steuer zahlen, dann Fahrzeug zulassen

Oberbergischer Kreis. Nur wer seine Kfz-Steuer zahlt, darf auch Gas geben. Fünf Monate ist die neue Rechtsverordnung der Landesregierung zur Zulassung von Kraftfahrzeugen in Nordrhein-Westfalen alt, aber in den Köpfen der Autofahrerinnen und –fahrer ist die Verordnung noch nicht verankert. Täglich müssen  Rolf Medgenberg, Abteilungsleiter der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises, und seine Kolleginnen und Kollegen in zeitintensiven Erklärungen auf die Bestimmungen und deren Auswirkungen hinweisen. „Dabei lässt es sich in Einzelfällen nicht vermeiden, dass Antragsteller unverrichteter Dinge wieder nach Hause oder zunächst zum Finanzamt gehen müssen“, sagt Medgenberg.

„Die meisten Leute haben von der Verordnung offensichtlich noch nichts gehört“, so der Abteilungsleiter.  Seit 1. Januar wird bei der Zulassung im Straßenverkehrsamt automatisch überprüft, ob der Antragsteller seine bisherige Kfz-Steuer vollständig beglichen hat. Bestehen Rückstände, wird die Zulassung versagt. Sie ist erst wieder möglich, wenn die Kfz-Steuer beim Finanzamt bezahlt worden ist. 

Bereits seit November 2005 können Halter ihre Fahrzeuge in NRW nur zulassen, wenn sie der Finanzverwaltung eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen. Ab 1. Januar 2007 wird die Verordnung verschärft. Dann gilt: Steuersünder müssen im Fall von Rückständen ihre Kfz-Steuer für das erste Jahr im voraus zahlen.

Lässt nicht der Fahrzeughalter selbst seinen Wagen zu, sondern schickt einen Dritten, ist eine Vollmacht notwendig. „Selbst eine Ehefrau muss eine Vollmacht vorlegen, ob sie das Fahrzeug für ihren Mann zulassen und von uns über seine Steuerrückstände informiert werden darf. Außerdem braucht sie eine von ihrem Mann unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer des neu angemeldeten Fahrzeuges“, erklärt der Leiter der Zulassungsstelle.


Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Helmut Linssen reagiert mit der Verordnung auf steigende Rückstände bei der Kfz-Steuer.

Bürgerinnen und Bürger aus Oberberg, die Fragen zur Zulassung eines Fahrzeuges haben, können sich bei der Zulassungsstelle unter der Telefonnummer 02261/88-3610 informieren. Vordrucke für eine Einzugsermächtigung und Vollmachten gibt es bei der Zulassungsbehörde und stehen im Internet unter www.obk.de unter der Rubrik Aktuelles/Aktuelle Hinweise als Download zur Verfügung.


Letzte Änderung: 21. März 2006