07.01.2008: Für den Notfall vorsorgen

Informationsveranstaltung zu Vorsorgevollmachten in Engelskirchen und Radevormwald

Oberbergischer Kreis. „Bestimmen Sie selbst – so lange Sie noch können“: Unter diesem Motto informiert die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises alle Städten und Gemeinden im Kreisgebiet über Möglichkeiten, für den Notfall vorzusorgen.

Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich. Dann können seine Rechte nicht mehr automatisch durch Andere wahrgenommen werden. Selbst Partner, Eltern oder Kinder sind dazu nicht berechtigt, vertretungsweise Entscheidungen zu treffen, wenn ein Volljähriger dazu vorübergehend oder auf Dauer nicht in der Lage ist. Dann helfen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Am Donnerstag, 10. Januar, informiert Dagmar Daske, Rechtspflegerin am Amtsgericht Gummersbach um 18.30 Uhr im Foyer der Gemeinschaftsgrundschule in der Bergischen Straße 56 in Engelskirchen über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Am Montag, 14. Januar, lädt die Betreuungsstelle zu einer Informationsveranstaltung nach Radevormwald ein. Im Foyer des Bürgerhauses in der Schlossmacherstraße 4-5 geben Hans-Walter Schenk, Berufsbetreuer aus Wermelskirchen, und Ernst Gerhard Müller von der Betreuungsstelle der Kreisverwaltung nützliche Hinweise.

Der Eintritt zu beiden Veranstaltungen ist frei.


Letzte Änderung: 7. Januar 2008