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16.01.2008: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung - für alle ab 18 !
Oberbergischer Kreis. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich. Automatisch können seine Rechte durch Andere nicht wahrgenommen werden.
Auch Partner, Eltern oder Kinder sind nicht dazu berechtigt, vertretungsweise Entscheidungen zu treffen, wenn ein Volljähriger vorübergehend oder auf Dauer dazu nicht in der Lage ist. Dann helfen rechtzeitig gegebene Erklärungen durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises informiert zu den verschiedenen Formen der Vorsorge und hält Muster bereit.
Referenten sind Hans-Walter Schenk, Berufsbetreuer aus Wermelskirchen, und Ernst Gerhard Müller von der Betreuungsstelle.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Termine:
Wipperfürth: Montag, 21. Januar 2008, 18.30 Uhr, Ratssaal im Rathaus
Hückeswagen: Donnerstag, 24. Januar 2008, 18.30 Uhr, Forum der Realschule, Kölner Straße 53
Letzte Änderung: 16. Januar 2008