04.04.2008: Barrierefreies Wohnen in Oberberg: Landrat Jobi wirbt für Nutzung von Fördermöglichkeiten

Verkleinerte Abbildung der Homepage www.barrierefrei.nrw.de mit Link zu dieser HomepageOberbergischer Kreis. „Damit meine 83-jährige Mutter möglichst lange zu Hause wohnen kann, haben wir unser Haus umgebaut“, berichtet Ingo Neugart. Die Hückeswagener Familie hat dabei Fördermittel für die barrierefreie Nachrüstung ihres alten Fachwerkhauses in Anspruch genommen. Das Land stellt für Investitionen im Wohnungsbestand im Oberbergischen Kreis in 2008 knapp 676.000 Euro zur Verfügung.

„Barrierefrei zu wohnen hat Qualität und wird künftig mit zunehmendem Alter der Bevölkerung immer wichtiger“, sagt Landrat Hagen Jobi. „Die Möglichkeit auch bei Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit noch in den gewohnten vier Wänden leben zu können, ist für den Betroffenen ein hoher Wert.“

Ingo Neugart hat für seine Mutter vorgesorgt. „Wir haben die Türen vergrößert, so dass auch ein Rollstuhl hindurch passt.“ Sämtliche Türschwellen und Stolperkanten wurden entfernt. „Um die Fördermittel zu bekommen, mussten wir eine bodengleiche Dusche einbauen und die Toilette erhöhen“, berichtet der Hückeswagener. Er hat seine Mutter bei der Antragstellung tatkräftig unterstützt und ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 15.000 Euro erhalten.

Mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt das Land NRW die Reduzierung von Barrieren in bestehenden Gebäuden. Das Programm richtet sich an Besitzer von Eigenheimen, Eigentums- und Mietwohnungen. Die Förderung ist weder an Mietpreis- oder Belegungsbindung noch an Einkommens- oder Wohnflächenobergrenzen gekoppelt. Fördergrundsatz ist, dass die bestehende Wohnung so umgebaut wird, dass sie möglichst barrierefrei von allen Altersgruppen genutzt werden kann. „Nicht nur Menschen im hohen Alter auch Familien mit kleinen Kindern profitieren von der Wohnqualität einer barrierefreien Wohnung“, sagt Landrat Jobi.

Pro Wohung werden 15.000 Euro, maximal 50 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten als Darlehen gewährt. Für den erstmaligen Einbau eines Aufzugs erhöht sich das Darlehen um 2.100 Euro pro Wohnung, maximal 46.200 Euro. Ein Förderantrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt und bewilligt sein.

Bislang wurde das Förderprogramm zum Bedauern von Landrat Jobi nur sehr zurückhaltend in Anspruch genommen. „Die Frage, wie möchte ich Alter wohnen, kann man sich gar nicht früh genug stellen“, ist sich der Landrat sicher. „Das gilt sowohl für Wohnungseigentümer als auch für die Wohnungswirtschaft, die ihr Angebot den veränderten Bedürfnissen der Bevölkerung anpassen muss.“

Für nähere Informationen und Beratung steht das Team der Wohnraumförderung beim Oberbergischen Kreis gerne zur Verfügung. Termine können unter der Telefonnummer 02261/88-6810 vereinbart werden. Im Internet sind unter www.obk.de in der Rubrik Aktuelles/Aktuelle Hinweise alle Vordrucke, Merkblätter und Antragsformulare abrufbar.



Letzte Änderung: 04. April 2008