14.01.2009: Tote Wildschweine untersuchen

Jäger müssen Blut- und Organproben zum Veterinäramt bringen

Oberbergischer Kreis. Nachdem vergangene Woche bei einem Wildschwein im Rheinisch-Bergischen Kreis der Erreger der Schweinepest festgestellt worden war, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz neben dem Rheinisch-Bergischen- auch den Oberbergischen Kreis zur Überwachungszone erklärt. In der Zone befinden sich auch der Rhein-Sieg-Kreis sowie die Städte Köln, Bonn und Leverkusen. „Da wir uns in der Überwachungszone befinden, müssen nun die Jäger von allen getöteten und tot aufgefundenen Wildschweinen Proben zu unserem Veterinäramt bringen“, erklärt Dr. Christian Dickschen, zuständiger Dezernent beim Oberbergischen Kreis.

Über die Kreisjägerschaft hat das Veterinäramt die Jäger bereits darüber informiert, dass von den Wildschweinen Blutproben sowie Proben der Mandeln und von Niere oder Milz beim Veterinäramt genommen werden. Das staatliche Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld untersucht die Proben.

Wer beispielsweise beim Waldspaziergang ein totes Wildschein findet, den bittet das Veterinäramt darum, den Fund

  • bei der Polizei unter der Telefonnummer 02261 / 81 99-0,
  • dem örtlichen Ordnungsamt oder
  • dem Veterinäramt des Kreises unter der Telefonnummer 02261 / 88-3903

zu melden. Der für das Revier zuständige Jäger wird sich dann um das tote Tier kümmern.

Die Schweinepest der Wildschweine ist eine Viruserkrankung, die für den Menschen ungefährlich ist. „Es besteht keine Ansteckungsgefahr für Menschen, weder durch den Kontakt noch durch den Verzehr des Fleisches“, betont Dr. Dickschen.

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Letzte Änderung: 02. Februar 2009