12.07.2010: Oberbergischer Kreis warnt vor „Teer-Family“

Das Ordnungsamt des Oberbergischen Kreises warnt wieder vor der so genannten „Teer-Family“. Anlass hierzu ist eine aktuelle Meldung aus Wiehl, wo die Wanderarbeiter gesehen wurden.

Wanderarbeiter sind zurzeit im Südkreis unterwegs

Oberbergischer Kreis. Das Ordnungsamt des Oberbergischen Kreises warnt wieder vor der so genannten „Teer-Family“. Anlass hierzu ist eine aktuelle Meldung aus Wiehl, wo die Wanderarbeiter gesehen wurden. „Hände weg von den dubiosen Angeboten der Teer-Family“, rät Franz Josef Steinfort vom Ordnungsamt.

Der Ablauf eines solchen Haustürgeschäfts läuft fast immer nach dem gleichen Schema ab. Die Arbeiter erklären, dass sie bei Teerarbeiten in der Nähe (zum Beispiel auf der Autobahn) noch Teer übrig behalten hätten, den sie nunmehr günstig anbieten könnten. Da die Preise entsprechend verlockend sind, fallen trotz zahlreicher Warnungen in den Medien leider doch immer wieder Hauseigentümer auf diese Teer-Kolonnen herein. Die ausländischen Arbeiter sind weder im Besitz der erforderlichen Handwerksrolleneintragung für das Straßenbauer-Handwerk noch einer entsprechenden Reisegewerbekarte. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Arbeiten fast ausnahmslos mangelhaft ausgeführt werden. Die „Dummen“ sind immer die Auftraggeber, die später auftretende Mängel und Schäden kostenintensiv von Fachfirmen beheben lassen müssen. Eine Gewährleistung durch die Teer-Kolonnen ist nicht gegeben, da diese sofort nach Erhalt des Bargeldes das Weite suchen. In einigen Fällen ist die Kolonne sogar schon bereits nach Erhalt einer „Vorkasse“ verschwunden.

Das Kreisordnungsamt weist daraufhin, dass Teerarbeiten nur von hierzu berechtigten und in die Handwerksrolle eingetragenen Personen oder Fachfirmen ausgeführt werden dürfen. Vor Erteilung eines entsprechenden Auftrages sollte sich der Auftraggeber zur eigenen Sicherheit die Handwerkskarte oder aber eine gültige Reisegewerbekarte vorzeigen lassen. In diesem Zusammenhang macht das Kreisordnungsamt darauf aufmerksam, dass bei Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung auch gegen den Auftraggeber ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.

Für Rückfragen und Hinweise auf aktuelle Baustellen dieser „Teer-Kolonnen“ steht das Kreisordnungsamt unter der Telefonnummer 02261 / 88-3219 zur Verfügung.
 

 



Letzte Änderung: 12. Juli 2010