28.12.2011: Kreis gibt Merkblatt zur Freilandhaltung heraus

Schafe und Ziegen, die auch im Winter draußen gehalten werden, benötigen besonderen Schutz. Der Kreis hat daher ein entsprechendes Merkblatt zur Freilandhaltung herausgebracht.

Nasskalte Witterung fordert Schaf- und Ziegenhalter

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt - Amt 39Oberbergischer Kreis. Anfragen und Beschwerden über die Freilandhaltung von Schafen und Ziegen erreichen das Veterinäramt regelmäßig in der kalten Jahreszeit. Gerade Schafe stehen im Winter immer wieder auf Weiden ohne Stall oder geeigneten Unterstand. Wie der Umweltdezernent des Oberbergischen Kreises, Herr Dr. Christian Dickschen mitteilt, hat das Veterinäramt deswegen ein Merkblatt über die ganzjährige oder saisonale Freilandhaltung von Schafen veröffentlicht.

 Darin werden die Anforderungen an die Haltung im Winter ausführlich dargelegt. Ziegen besitzen im Allgemeinen keine ausreichende Unterwolle, so dass eine Haltung ohne Stall im Winter nicht möglich ist.

  

Auch Schafe, die im Winter draußen bleiben, benötigen Schutz (Foto:OBK)
Auch Schafe, die im Winter draußen bleiben, benötigen Schutz (Foto:OBK)

Schafe zeigen sich dagegen tolerant gegenüber kalter Witterung und Schnee. Aber niedrige Temperaturen in Verbindung mit anhaltenden Niederschlägen setzen auch den Tieren mit ihrem dicken Vlies zu, sagt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Stefan Kohler. Bei solcher Witterung ist ein geeigneter Witterungsschutz erforderlich. Optimal ist eine an drei Seiten geschlossene und eingestreute Stallung. Schafe benötigen pro Tier etwa einen halben Quadratmeter Stallplatz, Ziegen etwa 2 m². Auch ein natürlicher Witterungsschutz wird von den Tieren gerne angenommen: immergrüne Hecken oder dichtes Buschwerk gegen Wind oder Nadelbaumgruppen als Unterstellmöglichkeit. Einzelstehende und unbelaubte Bäume sind nicht ausreichend. Lämmer sind in den ersten Lebenstagen nicht in der Lage, ihre Körpertemperatur selber zu regulieren. Lammen Schafe bei nass-kalter Witterung ab, muss den Muttertieren und ihren Lämmern für die ersten Lebenstage eine überdachte, dreiseitig umschlossene Stallung mit Einstreu zur Verfügung stehen. Der Kreis hat Schaf- und Ziegenhaltern jetzt das entsprechende Merkblatt zugeschickt. Durch die gezielte Aufklärung, so Dr. Kohler, sensibilisieren wir die Schaf- und Ziegenhalter verstärkt auf das Wohl der Tiere zu achten und Beschwerden vorzubeugen. Das Veterinäramt wird dennoch jeder Beschwerde nachgehen. Das Merkblatt über die ganzjährige oder saisonale Freilandhaltung von Schafen kann beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angefordert werden. Zusätzliche Information und das Merkblatt erhalten Sie auf der Homepage des Oberbergischen Kreises www.obk.de unter dem Stichwort „Service/Vordrucke/ Veterinärangelegenheiten".



Letzte Änderung: 28. Dezember 2011