19.01.2012: Kreis warnt vor Gefahr durch Drogen im Straßenverkehr

Die Zahl der registrierten Drogenfahrten im Kreis ist im vergangenen Jahr angestiegen.

Mehr Fahrten unter Drogeneinfluss festgestellt

Oberbergischer Kreis. Polizei und Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises haben im letzten Jahr mehr Autofahrer registriert, die unter Drogeneinfluss unterwegs waren. 2010 hatte die Polizei 113 Drogenfahrten im Oberbergischen festgestellt, im vergangenen Jahr waren es 143. „Sicherlich haben auch verbesserte Kontrollverfahren dazu geführt, mehr Drogenkonsumenten zu überführen. Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten sind in den letzten Jahren speziell darauf geschult worden, Drogenkonsum zu erkennen und auch der Einsatz von Drogenschnelltests ist erfolgreich. Die gestiegene Zahl überführter Verkehrsteilnehmer bedeutet also nicht zwingend, dass sich mehr Drogenkonsumenten hinters Steuer gesetzt haben. Dennoch müssen wir von einem hohen Dunkelfeld der Fahrten unter Rauschmitteleinfluss ausgehen“, sagt Landrat Hagen Jobi, Chef der Polizeibehörde Oberberg.

Den Anstieg der registrierten Drogenfahrten nehmen Straßenverkehrsamt und Polizei zum Anlass, verstärkt auf das steigende Unfallrisiko und auf die Folgen für überführte Fahrer hinzuweisen. Drogen im Straßenverkehr schränken das Fahrvermögen drastisch ein. Zusätzlich erhöhen sie die Risikobereitschaft.
„Verkehrsteilnehmer, die im Drogenrausch fahren, sind sich der Konsequenzen einfach nicht bewusst“, sagt Ulrich Stahl, Leiter des Straßenverkehrsamtes.

Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises in Gummersbach (Foto:OBK)
Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises in Gummersbach (Foto:OBK)

„Wenn akut Drogen im Blut festgestellt werden, wird der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen. Aber auch schon der Besitz von Drogen kann unter Umständen dazu führen. Der Verlust des Führerscheins verursacht weitreichende Probleme, bis hin zur Erwerbslosigkeit."

Der größte Teil der Drogenkonsumenten, die auf oberbergischen Straßen ins Netz gehen, sind zwischen 18 und 32 Jahren alt. Das Strafmaß richtet sich danach, welche Grenzwerte beim Betäubungsmittelkonsum erreicht wurden und welche Folgen die Drogenfahrt hatte. In jedem Fall liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro nach sich zieht. Zudem werden noch mindestens 4 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat fällig. Das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren und das Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde werden nebeneinander durchgeführt. Wenn ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt, schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein.

Drogenfahrer setzen nicht nur ihre Fahrerlaubnis auf´s Spiel (Foto:OBK)
Drogenfahrer setzen nicht nur ihre Fahrerlaubnis auf´s Spiel (Foto:OBK)

Im Rahmen der Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird unter anderem die Vorlage eines medizinisch-psychologisches Gutachtens (MPU) gefordert. Dabei wird geprüft, ob der Betroffene „geeignet“ ist ein Fahrzeug zu führen. Eine MPU beispielsweise wegen Betäubungsmitteln kostet etwa 540 Euro, bei Drogen- und Alkoholauffälligkeit steigen die Kosten bereits auf etwa 730 Euro. Auch die Vorbereitung auf einen solchen Test geht ins Geld. Der Nachweis, dass der Fahrer clean ist, muss erbracht werden – oft mehrere Male durch Urinproben über ein ganzes Jahr hinweg. Auch diese Kosten, ab etwa 100 Euro je Nachweis, müssen die Betroffenen selbst tragen. Sofern ein Vorbereitungskurs besucht wird, fallen auch diese Kosten zusätzlich an. Um den Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde neu zu beantragen, werden ca. 150 Euro fällig.

Der Oberbergische Kreis setzt verstärkt auf Prävention, um gerade junge Verkehrsteilnehmer vor dem Konsum von Drogen zu warnen. „Dabei ist es auch wichtig Eltern, Lehrer und Ausbildungsbetriebe einzubeziehen“, sagt Landrat Hagen Jobi.



 



Letzte Änderung: 19. Januar 2012