03.04.2012: Schmallenbergvirus Meldepflicht

Der Schmallenberg-Virus ist ab sofort meldepflichtig. Die aktuellen Fallzallen sinken

Logo SchmallenbergvirusOberbergischer Kreis. Der Bundesrat hat am 30.03.2012 eine Änderung der Verordnung über die meldepflichtigen Tierkrankheiten beschlossen und damit die amtliche Meldepflicht für das so genannte “Schmallenberg-Virus” eingeführt.

Damit hat die Meldepraxis der Veterinärverwaltung ab sofort die entsprechende Rechtsgrundlage. Wie der Umweltdezernent des Oberbergischen Kreises, Herr Dr. Christian Dickschen, berichtet, verpflichtet die nunmehr amtliche Meldepflicht die Leiter von Untersuchungseinrichtungen ebenso wie praktizierende Tierärzte, alle diagnostizierten Fälle des “Schmallenberg-Virus” beim Veterinäramt zu melden (Dr. Annegret Bellmer 02261 88-3922). So können sich die Veterinärbehörden einen umfassenden Überblick über das Krankheitsgeschehen verschaffen und die Verbreitung beobachten.

Der Leiter des Veterinäramtes, Herr Dr. Stefan Kohler, erwartet durch die amtliche Meldepflicht keine erhebliche Steigerung der Meldungen. Tierärzte und Landwirte seien seit dem ersten Auftreten der Krankheit im Januar gebeten worden, alle Verdachtsfälle zu melden. Die Schaf- und Rinderhalter wollen im eigenen Interesse Verdachtsfälle abklären und betroffene Tiere untersuchen lassen, so Dr. Kohler.

Die aktuellen Fallzahlen sind inzwischen stark rückläufig. Bei Schafen war der Höhepunkt der Krankheit im Februar, inzwischen werden kaum neue Fälle gemeldet. Bei Rindern muss bis Anfang Mai noch mit erkrankten, missgebildeten oder tot geborenen Kälbern gerechnet werden. Im Oberbergischen Kreis wurde laut Dr. Kohler das Schmallenbergvirus bisher bei 24 Lämmern und 1 Kalb nachgewiesen. Da das Virus nach bisherigen Erkenntnissen nicht von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Insekten übertragen wird, ist davon auszugehen, dass derzeit keine Neuinfektionen erfolgen. Die jetzt festgestellten Missbildungen an neugeborenen Tieren gehen zurück auf Infektionen der Muttertiere im vergangenen Jahr.

Im Vorgriff auf die neue rechtliche Grundlage hat der Oberbergische Kreis wie auch andere Veterinärämter bereits seit Januar alle neuen Fälle der Tierkrankheit unmittelbar über das elektronische Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) gemeldet. Damit war es den Behörden bereits von Beginn an möglich, täglich ein aktuelles Lagebild zu erstellen. Das Friedrich-Loeffler-Institut veröffentlicht die bundesweiten Zahlen tagesaktuell auf seiner Internetseite.
Für den Menschen besteht durch das “Schmallenberg-Virus” nach bisheriger Kenntnislage weiterhin kein Gesundheitsrisiko.
 

Elektronenmikroskopische Aufnahme des Schmallenberg-Virus (Mitte) mit einem Durchmesser von 100 Nanometern (150.000-fachen Vergrößerung). (Foto:Dr. Harald Granzow / Friedrich-Loeffler-Institut)
Elektronenmikroskopische Aufnahme des Schmallenberg-Virus (Mitte) mit einem Durchmesser von 100 Nanometern (150.000-fachen Vergrößerung). (Foto:Dr. Harald Granzow / Friedrich-Loeffler-Institut)


Letzte Änderung: 3. April 2012