22.03.2013: Kreisumweltamt informiert über Brauchtumsfeuer

Oster-, Mai- oder Sonnwendfeuer müssen beim örtlichen Ordnungsamt gemeldet und genehmigt werden. Darauf weist das Umweltamt des Oberbergischen Kreises hin. Artenschutz und Tierschutzrecht sind zu beachten

Oberbergischer Kreis. Auch im Oberbergischen werden die kommenden Feiertage von Oster-, Mai- oder Sonnwendfeuern begleitet. Das Kreisumweltamt weist darauf hin, dass solche Feuer beim örtlichen Ordnungsamt gemeldet werden müssen und dort zu genehmigen sind.
„Es sollte auch berücksichtigt werden, dass die Feuer arten- und tierschutzrechtliche Probleme bereiten können“, sagt Lutz Bodin, Leiter des Kreisumweltamtes.

Artenschutz und Tierschutzrecht sind zu beachten

„Für gewöhnlich wird das Brennmaterial über Wochen dort gesammelt und aufgeschichtet, wo es dann auch verbrannt wird. Dies birgt die Gefahr, dass Vögel oder Kleinsäuger dort Unterschlupf suchen und ihre Nester bauen. Wird dann das Feuer entfacht, werden die Nester samt Eier oder Jungtiere zerstört. Und auch die ausgewachsenen Tiere kommen in den Flammen um, da sie angesichts der Menschen um das Feuer keine Flucht wagen. Das sei nicht nur beklagenswert, sondern in diesen Fällen liegen Verstöße gegen das Artenschutz- und Tierschutzrecht vor, die als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat zu ahnden sind“, sagt Lutz Bodin. Dabei ist dies ganz einfach zu vermeiden:

Hinweise und Tipps vom Kreisumweltamt

Das Kreisumweltamt rät, wenige Stunden bevor das Feuer entfacht wird, das Material umzuschichten. Im Haufen versteckte Tiere werden die Flucht ergreifen. Nester mit Eiern oder Jungtieren können vorsichtig an eine geeignete Stelle in der Nähe umgesetzt werden, in der Regel nehmen die Elterntiere solche kleinen Störungen hin und versorgen ihre Brut weiter. Anschließend steht einem schönen Abend an einem prasselnden Feuer nichts mehr im Weg. Die Tierwelt dankt dem Menschen die zusätzliche Arbeit durch Vielfalt und Lebendigkeit.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Umweltamt des Oberbergischen Kreis unter Telefon 02261 88-6722.



Letzte Änderung: 22. März 2013