03.05.2013: Nahrungsergänzungsmittel

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises warnt vor Nahrungsergänzungsmittel, die oft nicht das halten, was die Werbung verspricht.

Oberbergischer Kreis. Präparate zur Nahrungsergänzung begegnen uns beinahe täglich. Im Zeitalter des World Wide Web ist im Internet fast alles, ob Schlankheitsmittel, Produkte zur Potenz- und Libido-Steigerung, Anti-Aging-Mittel oder Hilfsmittel für schöne Haut, Haare und Nägel und nicht zuletzt Produkte für Sportler käuflich zu erwerben. Die Werbeversprechen für die Nahrungsergänzungsmittel klingen fantastisch, nur die Wirkung ist nicht immer gesichert.
Dr. Christian Dickschen, zuständiger Dezernent für den Verbraucherschutz beim Oberbergischen Kreis, erläutert: „Diese Präparate unterliegen einer Reihe von Rechtsvorschriften um sicherzustellen, dass nur sichere Lebensmittel auf dem europäischen Markt erhältlich sind. Im Ausland gelten andere Regelungen, nicht alle Nahrungsergänzungsmittel dürfen auch in die EU eingeführt werden“. Die Überwachung im Oberbergischen Kreis unterliegt dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Es überprüft den Internethandel, soweit sich der Anbieter im Oberbergischen Kreis befindet, und unterstützt die Zollbehörden in enger Zusammenarbeit mit der Amtsapothekerin bei der Einfuhr, wenn Sendungen auffallen.

Nicht alle Produkte, die im Internet als Nahrungsergänzungsmittel angepriesen werden, entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen, weiß Sandra Hombach, Leiterin des Sachgebietes Lebensmittelüberwachung. Im außereuropäischen Ausland werden oft Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die hier nicht verkehrsfähig sind. Im günstigsten Fall sind die angebotenen Mittel schlicht wirkungslos trotz des angepriesenen Gegenteils - das Internet ist Tummelplatz für Heilsversprechen und Wunderwirkungen- aber gerade im Internet tauchen auch häufig Produkte auf, die zwar sehr wirksame, gleichzeitig aber auch höchst gefährliche, verbotene Inhaltsstoffe enthalten, so Hombach.

Die Werbeversprechen klingen fantastisch, nur die Wirkung ist nicht immer gesichert. (Foto: OBK)
Die Werbeversprechen klingen fantastisch, nur die Wirkung ist nicht immer gesichert. (Foto: OBK)

Die internationale Rechtsverfolgung ist schwierig. Zwar ist das gewerbliche Verbringen von nicht verkehrsfähigen Produkten in die EU verboten, die Überwachung privater Internetbestellungen aus dem Ausland ist aber nur in Ausnahmefällen möglich, wenn verdächtige Sendungen vom Zoll beschlagnahmt und geöffnet werden.
Sandra Hombach sieht die Käufer als Leidtragende: „Wenn die Wirkungslosigkeit oder Gesundheitsgefahr des Präparats bemerkt wird, ist das Geld unwiederbringlich weg, die Gesundheit womöglich ruiniert statt gestärkt und ein Verantwortlicher dafür nicht zu finden“. Fällt eine Lieferung beim Zoll auf, z.B. weil der Inhalt möglicherweise in Deutschland als Arzneimittel eingestuft würde, gibt der Zoll die Produkte nicht frei - und Verbraucher erhalten die bestellte und bezahlte Ware nicht. Im schlimmsten Fall kann dann sogar eine Strafanzeige wegen Imports illegaler Arzneimittel drohen. Deshalb sollte vor dem Kauf gut überlegt werden, ob die angebotene Ware hier verkehrsfähig ist und das von einem seriösen Verkäufer bestätigt werden kann.

Tipps für den überlegten Einkauf von Präparaten zur Nahrungsergänzung im Internet bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit der der Broschüre „Schlank, fit und potent aus dem Internet? - Checkliste für den Online-Einkauf“. 

  



Letzte Änderung: 3. Mai 2013