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12.07.2013: Masernfall in Oberberg: Kreisgesundheitsamt rät zum Impfschutz
In NRW sind mittlerweile mehr als 30 Personen an den Masern erkrankt. Eine weitere Ausbreitung, auch im Oberbergischen Kreis, kann nicht ausgeschlossen werden.
Masernfall in Oberberg - Impfschutz noch vor den Ferien sicherstellen!
Oberbergischer Kreis. In NRW sind mittlerweile mehr als 30 Personen an den Masern erkrankt. Eine weitere Ausbreitung, auch im Oberbergischen Kreis, kann nicht ausgeschlossen werden.
Mit Blick auf die aktuellen Masernfälle in NRW rät das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises erneut Menschen, die nach 1970 geboren wurden, ihren Impfschutz zu überprüfen. Sollten die beiden erforderlichen Masernimpfungen nicht erfolgt sein, sollten sie ihren Hausarzt aufsuchen, um diese Lücke zu schließen.
„Wir sprechen nicht von einer Kinderkrankheit, weil sie harmlos ist, sondern weil sie im Kindesalter häufig auftritt. In Entwicklungsländern sind die Masern einer der häufigsten Infektionskrankheiten mit Todesfolge und alles Andere als harmlos“, sagt Dr. Thomas Bauer, Leiter des Kreisgesundheitsamtes.
Krankheitsbild "Masern"
Masern sind eine schwerwiegende und hochansteckende Erkrankung. Acht bis zehn Tage nach der Ansteckung kommt es zu Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen und Husten. Auch kleine weiße Flecken auf der Mundschleimhaut (Wangeninnenseite) können als typisches Zeichen sichtbar sein. 14 Tage bis maximal drei Wochen nach der Ansteckung zeigen sich fast immer charakteristische bräunlich-rosafarbenen Hautflecken am ganzen Körper, beginnend im Gesicht und hinter den Ohren.
Masern verursachen für rund sechs Wochen eine Abwehrschwäche gegen andere Infektionskrankheiten. Daher kommt es recht häufig zu bakteriell bedingten Mittelohrentzündungen, eventuell auch zu Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfallerkrankungen. Besonders gefürchtet sind die Komplikationen am zentralen Nervensystem bei oder nach einer Masernerkrankung, die zum Teil schwere Folgeschäden hinterlassen und sogar zum Tode führen können. Nur bei wenigen Menschen (ca. 5 %) verläuft die Erkrankung ohne Krankheitszeichen.
Auf Symptome achten
Das Gesundheitsamt bittet, verstärkt auf Symptome einer Masernerkrankung zu achten und beim Verdacht auf Masern sofort den Arzt aufsuchen. Dieser kann die Masern zweifelsfrei durch einen Rachenabstrich / Laboruntersuchung feststellen und das Gesundheitsamt informieren. Bereits beim Verdacht einer Masernerkrankung verbietet sich der Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung.
Ansteckungsgefahr vorbeugen
Nicht nur Schulen, Kindergärten und –tagesstätten zählen zu den Gemeinschaftseinrichtungen nach §34 Infektionsschutzgesetz, sondern auch Ferienlager, Feriencamps, Stadtranderholungen und sonstige Ferienfreizeiten, wo viele Kinder und Jugendliche zusammenkommen und viel Zeit gemeinsam miteinander verbringen. Dabei werden Kinder und Jugendliche aus verschiedenen, mitunter auch weiter entfernten Orts- und Landesteilen zusammengeführt. Daher sollte gelten, dass nur Kinder und Jugendliche an diesen Ferienfreizeiten teilnehmen, die gegen Masern geimpft sind oder eine Maserninfektion nachweislich durchgemacht haben. Ferienveranstaltungen sollen der Entspannung und Erholung dienen, nicht aber die Verbreitung von Masern fördern. Eine Schutzimpfung ist vor Beginn der Ferien für jeden noch gut möglich. „Dann steht entspannten Sommerpartys nichts im Wege!“ meint Dr. Thomas Bauer.
Weitere Informationen zur Masernerkrankung entnehmen Sie bitte dem anliegenden Merkblatt. Rückfragen richten Sie bitte an das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises unter Telefon: 02261 88-5305.
Letzte Änderung: 12. Juli 2013