10.12.2013: Kein Vertrauensschutz für den Kreis – Verfassungsbeschwerde erfolglos

Der Oberbergische Kreis hatte gemeinsam mit anderen Kommunen dagegen geklagt, wie die Wohngeldersparnis verteilt wird. "Ein entsprechendes Urteil zu Gunsten des Kreises hätte eine Entlastung bedeutet“, sagte Kreiskämmerer Klaus Grootens nach dem Verkündungstermin

Oberbergischer Kreis. Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW (Münster) hat heute entschieden, dass das Land seinen fehlerhaften Verteilungsmaßstab mit einem Vorteil für den Kreis in der Weise korrigieren darf, dass dieser Vorteil mit einem neuen Verteilungsschlüssel für die Zukunft abgeschöpft werden kann.
Das Vertrauen des Kreises darauf, einmal empfangene Mittel behalten zu dürfen, sei nicht schutzwürdig, weil die ursprüngliche Verteilungsregelung erkennbar mit fehleranfälligen Daten und systematischen Unzulänglichkeiten behaftet war. Dennoch hätte sich der Rechtsdezernent des Oberbergischen Kreises, Dr. Christian Dickschen gewünscht, dass dem Vertrauen auf bestandskräftige Festsetzungsbescheide in den ohnehin komplizierten Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen größeres Gewicht beigemessen worden wäre, bei gleichzeitig fehlerhaftem Handeln des Landes.

Zu den finanziellen Auswirkungen des Urteils auf den Kreishaushalt erklärt Kreiskämmerer Klaus Grootens: „Im Kampf um 1,45 Millionen Euro haben wir letztlich, wie auch die übrigen klagenden Kreise, verloren. Die Thematik und die Forderung des Landes sind seit längerem bekannt. Daher haben wir auch auf der Basis der Forderungen des Landes seit dem Jahr 2011 bis 2018 Rückerstattungsbeiträge an das Land vorgesehen. Diese Rückerstattung ist in der Haushaltsplanung entsprechend vorgesehen. Darüber hinaus ergibt sich keine weitere Mehrbelastung. Ein entsprechendes Urteil zu Gunsten des Kreises hätte allerdings eine Entlastung bedeutet.“



Letzte Änderung: 10. Dezember 2013