22.04.2014: Informationen zur Bankbriefauskunft

Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises bietet nun die elektronische Bankbriefauskunft an.

Oberbergischer Kreis. Der Kauf von Fahrzeugen wird häufig finanziert. Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II wird von den Finanzierungs- oder Leasingunternehmen bis zur Erledigung des Kredites bzw. Leasingvertrages als Sicherheit einbehalten.

Alle nachfolgenden Änderungen bedürfen der Zustimmung der Unternehmen als Sicherungsgeber. Jährlich werden ca. 2.000 Fahrzeugbriefe bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil II von Finanzierungs- oder Leasingunternehmen übersandt, um entsprechende Änderungen vorzunehmen.

Die online-Bankbriefauskunft bietet nun die Möglichkeit unter Angabe der Fahrzeugbrief-Nummer bzw. Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II abzufragen, ob die Unterlagen eingegangen sind. Bisher musste der Kunde persönlich oder telefonisch bei der Zulassungsbehörde anfragen, ob seine Unterlagen bereits eingegangen sind.

Durch die Abfrage auf der Internetseite www.obk.de in der Rubrik Service bietet das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises einen weiteren online-Service an, der die Anfragen reduzieren soll und dem Kunden die Möglichkeit gibt, seine Abfrage selbst vorzunehmen.
 



Letzte Änderung: 22. April 2014