- Aktuelles
- Aktuelle Medienmeldungen
- Ausschreibungen
- Blutspendetermine
- Hilfe für die Ukraine
- Karriere beim OBK
- Kurz-Links
- Einbürgerung
- Grundstücksuche Rettungswache
- Öffentliche Zustellungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen
- Sitzungskalender
- Soziale Medien
- Veranstaltungskalender
- EXTRANET Personalamt (Passwortschutz)
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
11.05.2017: Gesundheitsamt rät zur Impfung: Erster Masernfall im Oberbergischen
Alle nach 1970 geborenen Menschen sollten 2x gegen die Masern geimpft sein, oder die Erkrankung nachweislich durchgemacht haben
Oberbergischer Kreis. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises rät dringend den persönlichen Impfschutz zu überprüfen. Alle nach 1970 geborenen Menschen sollten 2x gegen die Masern geimpft sein, oder die Erkrankung nachweislich durchgemacht haben. Nur dann geht man von einer Immunität gegen das Masernvirus aus.
Ein 3-jähriges Kind ist bereits akut erkrankt und in stationärer Behandlung. Ein Geschwisterkind wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls erkranken. Beide Kinder waren nicht geimpft. Es ist zu befürchten, dass sich weitere ungeimpfte Personen angesteckt haben, da sich die Familie mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Oberbergischen Kreis bewegt hat.
"Besonders im Südkreis des Oberbergischen zeigen unsere Schuleingangsdaten eine schlechte Durchimpfungsrate von nur ca. 75- 80% , so dass wir nicht von einer sogenannten Herdenimmunität ausgehen können", sagt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises. Das Virus wird, ähnlich wie die Grippe, durch kleine Tröpfchen, die beim Niesen oder sprechen entstehen übertragen. Es ist hoch ansteckend, da bereits kleinste Virusmengen reichen um zu erkranken.
Auch für die Ärzteschaft und das Personal in Klinik und Praxis gilt nun eine erhöhte Wachsamkeit. Bereits für Verdachtsfälle auf Masern besteht nach dem Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Nur so können sogenannte Riegelungsimpfungen durchgeführt werden und sinnvolle Maßnahmen durch die Behörde ergriffen werden. Die Impfung ist die einzige mögliche präventive Maßnahme gegen die hoch ansteckende Masernerkrankung.
„Überprüfen Sie bitte ihren Impfschutz und den ihrer Kinder“, rät Kaija Elvermann.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises, Telefon 02261 88-5305 und auf: www.rki.de und www.infektionsschutz.de.
Letzte Änderung: 11. Mai 2017