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11.05.2017: Gewässerschutz: Vorsicht bei Pool-Reinigung
Das Umweltamt weist auf die ordnungsgemäße Abwässerentsorgung bei der Schwimmbecken-Reinigung hin
Oberbergischer Kreis. Nach dem Winter beginnt die neue Badesaison, auch in Haushalten mit eigenem kleinem Schwimmbecken. Häufig steht zuvor eine Grundreinigung des Beckens an, was mit dem Ablassen des alten Wassers und einer Filterrückspülung einhergeht. Hier droht eine massive Gefahr für die Umwelt, wenn die entstehenden Abwässer nicht ordnungsgemäß in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden.
Die im Badebetrieb verwendeten Chemikalien - insbesondere Chlor-Präparate - sind für die meisten Wasserlebewesen tödlich. "Wenn das Abwasser in Bäche, Teiche oder Oberflächengewässer gelangt, sterben Fische und auch eine Vielzahl anderer Organismen geht zugrunde. Die betroffene Wasserstrecke ist auf einige Zeit biologisch tot", erläutert Umweltdezernent Dr. Christian Dickschen die Folgen einer unsachgemäßen Abwasserentsorgung. Wird der Verursacher einer solchen Umweltvergehens ermittelt, droht ein Strafverfahren.
Das Umweltamt der Oberbergischen Kreises appeliert deshalb, die Schwimmbadabwässer sachgemäß und unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung zu entsorgen. Nähere Auskunft erteilt das Umweltamt unter Telefon 02261 88-2500.
Letzte Änderung: 11. Mai 2017