18.04.2018: Unternehmen müssen EU-Datenschutz beachten

Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises informierte Unternehmen kürzlich über die EU-Datenschutzgrundverordnung, die bis zum 25. Mai 2018 von allen Betrieben gleichermaßen umgesetzt werden muss

Oberbergischer Kreis. Ab dem 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmen die Datenschutz-Vorgaben der EU einhalten. Was genau bedeutet das? Welche Anforderungen gibt es? Diese Fragen betreffen Einmannbetriebe und große Konzerne gleichermaßen. Entsprechend groß war die Nachfrage, als die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises kürzlich zum Thema informierte.Die Veranstaltung in Gummersbach war mit 50 Teilnehemden ausgebucht.

Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Lutz Martin Keppeler, erläuterte die Grundlagen und ging auf Fragen der Teilnehmenden ein. Er führte in die aktuelle Entwicklung des Datenschutzrechts ein, erläuterte Grundbegriffe der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und gab einen Überblick über Verpflichtungen der DSGVO (inkl. Bußgelder). Darüber hinaus gab er Einblick in die Praxis eines DSGVO-Umsetzungsprojektes und nannte To-dos für den Mittelstand.

Dr. Lutz Martin Keppeler informierte über die EU-Datenschutzgrundverordnung. (Foto: OBK)
Dr. Lutz Martin Keppeler informierte über die EU-Datenschutzgrundverordnung. (Foto: OBK)

Für ein Umsetzungsprojekt zur Einhaltung der Vorgaben empfahl Dr. Lutz Martin Keppeler zunächst den „Ist-Zustand“ des betrieblichen Datenschutzes festzustellen - zum Beispiel mit Fragebögen für alle Abteilungen zu den jeweils gespeicherten Daten. Daraus könnten dann konkrete Schritte abgeleitet werden, um die Konformität mit den EU-Vorgaben einhalten zu können. Bei der Umsetzung gälte es, Prioritäten zu setzen. „Am Schlimmsten wäre es, gar nicht tätig zu werden“, so der Referent. Ein Unternehmen könne zum Beispiel als wichtigste Punkte die Webseite, den Arbeitnehmerdatenschutz und das Direktmarketing (insbesondere E-Mail und Telefonanrufe) identifizieren.

Durch den zweistündigen Vortrag wurde den Teilnehmern deutlich, welche Datenschutz-Vorgaben gültig sind und wie diese eingehalten werden können. Nun geht es an die Umsetzung von Maßnahmen, um für das Ende der Übergangsfrist am 25. Mai 2018 gerüstet zu sein.

Ausführliche Informationen zur Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises und ihren Veranstaltungen erhalten Sie auf www.wf-obk.de.

50 Teilnehmende besuchten die Veranstaltung der Wirtschaftsförderung. (Foto: OBK)
50 Teilnehmende besuchten die Veranstaltung der Wirtschaftsförderung. (Foto: OBK)


Letzte Änderung: 18. April 2018