09.05.2018: Kreis übernimmt OGS-Beiträge für einkommensschwache Familien

In einem Gespräch zwischen Bürgermeistern und Kreisverwaltung wurde ein unbürokratischer Weg gefunden, Eltern mit geringen Einkommen von diesen Beiträgen zu befreien

In den Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes werden Eltern mit einem Einkommen von unter 19.000 € zukünftig keinen Beitrag für die Betreuung in der Offenen Ganztagsgrundschule zahlen müssen. Diese Regelung entspricht der im Bereich der KiTas und Tagespflege.

Bürgermeister und Kreisverwaltung haben sich auf einen unbürokratischen Weg geeinigt, Eltern mit geringen Einkommen von diesen Beiträgen zu befreien. Auch wenn die Satzungen der jeweiligen Kommunen weiterhin Elternbeiträge zwischen 15 € und 40 € in den untersten Einkommensstufen vorsehen, werden diese ab dem Schuljahr 2018/19 vom Kreisjugendamt übernommen. Somit entfällt für sozial schwache Familien ab dann der aufwendige Antrag auf Übernahme der Kosten beim Kreisjugendamt und der OGS-Besuch wird weiterhin ermöglicht. "Diese Regelung gilt zunächst für die nächsten drei Jahre. Bis dahin möchte der Kreis die gesetzliche Entwicklung abwarten und gemeinsam mit den Kommunen eine Möglichkeit suchen, die Beitragsbefreiung auf Basis der kommunalen Satzung umzusetzen", sagt der Sozialdezernent des Oberbergischen Kreises, Ralf Schmallenbach.
Mit den Bürgermeistern wurde verabredet, dass zur Abwicklung ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Fachbereichen stattfindet.



Letzte Änderung: 9. Mai 2018