- Aktuelles
- Aktuelle Medienmeldungen
- Ausschreibungen
- Blutspendetermine
- Hilfe für die Ukraine
- Karriere beim OBK
- Kurz-Links
- Einbürgerung
- Grundstücksuche Rettungswache
- Öffentliche Zustellungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen
- Sitzungskalender
- Soziale Medien
- Veranstaltungskalender
- EXTRANET Personalamt (Passwortschutz)
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
06.07.2018: Medizin-Studium dank Landarztquote? – Ihre Meinung ist gefragt!
Der Oberbergische Kreis richtet sich mit einer Befragung zur landesweit geplanten Landarztquote an Bürgerinnen und Bürger, die Medizin studieren möchten
Oberbergischer Kreis. Junge Menschen, die nach dem Abitur eine Karriere als Arzt oder Ärztin anstreben, scheitern oft an dem für das Medizinstudium geforderten Numerus clausus. Wer keinen sehr guten Notendurchschnitt vorweisen kann, steht oft jahrelang auf einer Warteliste für einen Studienplatz oder muss gleich nach einem Alternativberuf suchen.
Bessere Chancen auf einen sicheren Studienplatz verspricht jetzt ein auf Landesebene vorgelegter Gesetzesentwurf zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen. Die „Landarztquote“ soll die Zahl der Fachärzte für Allgemeinmedizin in Nordrhein-Westfalen erhöhen und die wohnortnahe, medizinische Versorgung auf dem Land verbessern.
Ansatzpunkt, um Hausärztinnen und Hausärzte für unterversorgte ländliche Regionen in NRW zu gewinnen, sind veränderte Zulassungsvoraussetzungen für das Medizinstudium. „Die Landesregierung plant bis zu 10 Prozent der Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich nach Studium und Facharztausbildung verpflichten für mindestens 10 Jahre auf dem Land tätig zu sein“, erklärt Ralf Schmallenbach, Dezernent für Gesundheit, Schule, Soziales und Jugend.
Die Zulassungsvoraussetzungen sollen individuell geprüft werden. Das Auswahlverfahren soll vom Landeszentrum für Gesundheit durchgeführt werden. Die persönliche Eignung und die Vorerfahrung spielen dabei eine wesentliche Rolle. Die Vergabe des Studienplatzes soll laut Gesetzesentwurf unabhängig vom Numerus clausus erfolgen.
„Wir möchten die geplanten Landarztquote und die daraus resultierenden Chancen für unseren Landkreis besser einschätzen können. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen“, sagt Ralf Schmallenbach. Der Oberbergische Kreis richtet sich deshalb mit einem öffentlichen Aufruf gezielt an Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einem Medizinstudium haben.
Von Interesse sind folgende Punkte:
- Wie groß ist das Interesse im Oberbergischen Kreis als Landarzt tätig zu werden?
- Wird das Angebot als attraktiv empfunden?
- Gibt es Kritikpunkte?
- Wollen oder wollten Sie Medizin studieren, hatten aber bisher keine Chance dazu? Weshalb nicht?
„Bitte teilen Sie uns Ihre persönlichen Erfahrungen per E-Mail an landarztquote@obk.de bis zum 27. Juli 2018 mit! Sie helfen uns damit die Landarztquote zu bewerten“, ruft Ralf Schmallenbach auf. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.obk.de/landarztquote.
Weitere Hinweise:
Die Teilnahme ist freiwillig. Unter www.obk.de/datenschutz erhalten Sie die Datenschutzerklärung des Oberbergischen Kreises gemäß der geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie Informationen des Oberbergischer Kreises nach Art. 13, 14 und 21 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Letzte Änderung: 06. Juli 2018