24.01.2019: Ausbruch Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist im Landkreis Bad Kreuznach ausgebrochen. Der Oberbergische Kreis liegt in der Restriktionszone von 150 Kilometern

Der Oberbergische Kreis ist ab Freitag, 25.01.2019 offiziell Sperrgebiet. Hintergrund ist der Ausbruch der Blauzungenkrankheit in einem Betrieb im Landkreis Bad Kreuznach. Wie die zuständige Dezernentin des Oberbergischen Kreises, Frau Birgit Hähn, am Donnerstag mitteilte, fällt der Kreis in die sogenannte Restriktionszone. Sie umfasst das Gebiet im Umkreis von 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb.

Die Blauzungenkrankheit hat sich im letzten Jahr in Frankreich ausgebreitet und im Dezember 2018 den Südwesten Deutschlands erreicht. Seitdem steigt die Zahl der gemeldeten Fälle kontinuierlich an, am 09.01. 2019 wurde nach Baden-Württemberg auch in Rheinlandpfalz der erste Blauzungenausbruch bekannt. Daraufhin wurden bereits letzte Woche die ersten, an der Grenze zu Rheinland-Pfalz gelegenen Kreise in NRW zum Sperrgebiet erklärt. Durch die Ausbreitung des Virus in Rheinland-Pfalz in den letzten Tagen muss die Restriktionszone nun deutlich ausgeweitet werden.

Für Halter von Rindern, Schafen und Ziegen bedeutet das, dass sie ihren Tierbestand – falls noch nicht geschehen – beim Veterinäramt des Kreises melden müssen. „Anzeichen einer Infektion bei einem oder mehreren Tieren müssen sie zudem unverzüglich bei der Veterinärbehörde anzeigen“, so Dr. Stefan Kohler, Leiter des Veterinäramtes. Im Sperrgebiet sind Transporte von Rindern, Schafen oder Ziegen in restriktionsfreie Gebiete verboten. Nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung veterinärbehördlicher Auflagen dürften Tiere das Sperrgebiet verlassen. Diese Regelung gelte für mindestens zwei Jahre.

Die Blauzungenkrankheit wird durch Viren ausgelöst, die durch kleine Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen werden. Empfänglich sind Wiederkäuer – vor allem Rinder, Schafe und Ziegen. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit hingegen absolut ungefährlich, so der Kreisveterinär.

Die Tiere reagieren mit unterschiedlich starken Symptomen auf die Infektion. Bei Schafen zeigen sich etwa sieben bis acht Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. Die Schafe können lahmen, und bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen. Die klinischen Symptome bei Rindern sind von der Art her ähnlich, aber in der Regel weit weniger ausgeprägt. Bei diesem Seuchenzug scheinen die Krankheitssymptome weniger deutlich zu sein als bei dem Auftreten der Blauzungenkrankheit vor 10 Jahren. Trotzdem können aber auch hier erhebliche wirtschaftliche Schäden mit einer Bestandsinfektion verbunden sein, die durch starken Rückgang der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen und Abmagern der Tiere verursacht werden.

Das Veterinäramt empfiehlt, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. „Eine Impfung ist möglich und ratsam, um die Tiere vor Infektionen zu schützen und eine Ausbreitung zu verhindern“ sagt Dr. Kohler. Da der Impfstoff knapp werden kann, sollte zügig über die Hoftierärzte Impfstoff bestellt werden.

Eine Karte mit der Ausdehnung des Restriktionsgebietes in NRW kann auf der Homepage des Kreises eingesehen werden. Weitere Auskünfte gibt es beim Veterinäramt des Oberbergischen Kreises unter 02261 88-3905 oder auf der Homepage.

Darstellung der Lage mit 150km -Pufferzonen
Darstellung der Lage mit 150km -Pufferzonen


Letzte Änderung: 24. Januar 2019