06.11.2019: Neue Pflichten für Heizöltankbesitzer!

Bei der Lagerung von Heizöl sind Vorschriften zum Umweltschutz zu beachten

Oberbergischer Kreis. Zum Schutz der Umwelt müssen Heizöltankbesitzer bei der Lagerung von Heizöl Vorschriften beachten. Heizöl gehört zu den wassergefährdenden Stoffen.

Zur Errichtung, Instandsetzung und Stilllegung sind Fachbetriebe zu beauftragen, die eine spezielle Zulassung nach Wasserrecht haben. Diese Zulassung hat nicht jeder Heizungsinstallateur! Lassen Sie sich die Zulassung daher unbedingt nachweisen. Außerdem muss der Heizöltankbesitzer Sachverständigenprüfpflichten beachten.

Heizöltankbesitzer müssen bei der Lagerung von Heizöl Vorschriften zum Umweltschutz beachten. (Foto: OBK)
Heizöltankbesitzer müssen bei der Lagerung von Heizöl Vorschriften zum Umweltschutz beachten. (Foto: OBK)

Unterirdische Tanks muss der Betreiber zur Inbetriebnahme, wiederkehrend alle 5 Jahren, nach wesentlicher Änderung und zur Stilllegung durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Bei oberirdischen Tanks gelten die  Prüfpflichten für die vg.  Maßnahmen ab einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 l. Die einzelnen Prüfpflichten können Sie auf www.obk.de/heizoel unter dem Stichwort Heizöl nachlesen.

Neue Vorschriften unter anderem für Wasserschutzgebiete 

Bitte beachten Sie, dass für Heizöltankbesitzer in Wasserschutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten  verschärfte Prüfpflichten gelten. Für Heizöltanks in Wasserschutzgebieten sind darüber hinaus die Vorgaben der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten. Neu sind auch die Vorschriften für Heizöllagertanks in Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten.

Die dort vorhandenen Heizöllagerbehälter sind innerhalb von festgelegten Fristen hochwassersicher herzurichten. Für Behälter in Überschwemmungsgebieten gilt die Frist bis zum 05.01.2023, für Hochwasserrisikogebiete gilt die Frist bis zum 05.01.2033.

Sie können auf der Internetseite www.elwasweb.nrw.de nachprüfen, ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet liegt.

Wenn Sie mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Umweltamt des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, Gummersbach, Frau Anja Bremer, Telefon 02261 88-6745.



Letzte Änderung: 6. November 2019