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11.03.2020: Erste SARS-CoV2-Fälle aus Quarantäne entlassen
Zwei oberbergische SARS-CoV2-Fälle konnten aus der Quarantäne entlassen werden. Vier neue Fälle bestätigt. Oberbergischer Kreis gibt Kommunen einheitlichen Umgang mit Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmenden vor.
Oberbergischer Kreis. Seit heute gibt es vier neue bestätigte SARS-CoV2-Fälle im Oberbergischen Kreis. Die Personen befinden sich in angeordneter häuslicher Quarantäne. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises ermittelt die Kontaktpersonen und wird über die notwendigen Maßnahmen informieren. Insgesamt gibt es im Oberbergischen Kreis derzeit elf bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Zwei der betroffenen Personen konnten allerdings nach Ablauf der Quarantänefrist und zweifach negativem Test aus der Quarantäne entlassen werden.
Umgang mit Veranstaltungen im Oberbergischen Kreis
Mit einem Erlass an die Unteren Gesundheitsbehörden hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gestern den Umgang mit Großveranstaltungen geregelt. Demnach müssen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten/teilnehmenden Besucherinnen und Besuchern in Nordrhein-Westfalen untersagt werden. Für Veranstaltungen mit weniger Besucherinnen und Besuchern soll eine individuelle Einschätzung durch die unteren Gesundheitsbehörden und zuständigen Kommunen getroffen werden.
Landrat Jochen Hagt forderte die Städte und Gemeinden daher bereits gestern auf, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden zu untersagen. Darüber hinaus gibt der Oberbergische Kreis morgen für Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmenden eine Weisung an örtlichen Ordnungsbehörden heraus. „Das Verfahren habe ich heute im Rahmen einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeister abgestimmt“, sagt Landrat Jochen Hagt und fügt hinzu: „Grundsätzlich empfiehlt der Oberbergische Kreis, nicht zwingend notwendige öffentliche Veranstaltungen – soweit möglich – abzusagen bzw. zu verschieben.“
Informationen zum Thema Coronavirus erhalten Sie unter www.obk.de/coronavirus.
Letzte Änderung: 11. März 2020