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20.03.2020: Kreisverwaltung ist weiterhin nur eingeschränkt erreichbar
Besondere Regelungen für das Straßenverkehrsamt ab Montag, den 23.03.2020.
Oberbergischer Kreis. Alle Dienststellen der Kreisverwaltung sind weiterhin nur nach telefonischer Voranmeldung erreichbar. „Bitte nehmen Sie in jedem Fall zunächst telefonisch oder über das Terminvergabesystem für den Bereich des Straßenverkehrsamtes Kontakt zu den zuständigen Stellen der Kreisverwaltung auf“, appelliert Landrat Jochen Hagt an die Bürgerinnen und Bürger. Ab Montag, den 23.03.2020, gelten folgende Regelungen - sofern durch Bund oder Land keine grundlegenden, flächendeckenden Entscheidungen getroffen werden, durch die die Regelungen außer Kraft überholt werden:
Straßenverkehrsamt
Die Nebenstellen des Straßenverkehrsamtes in Waldbröl und Hückeswagen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
In der Hauptstelle in Gummersbach wurden zwischenzeitlich vorsorgliche Maßnahmen ergiffen, um Ansteckungsmöglichkeiten zu reduzieren. Für die KFZ-Zulassung in der Hauptstelle in Gummersbach gilt: Es werden - unabhängig vom Anliegen - nur Privatpersonen mit vereinbartem Termin eingelassen. Privatpersonen können über www.obk.de/termin einen Termin buchen. Wegen der akuten Terminknappheit werden allerdings bis auf Weiteres keine Adress- und Namensänderungen, Verluste von Fahrzeugbriefen und Kurzzeitkennzeichen bearbeitet.
Händler und Zulassungsdienste werden gebeten, sich montags bis donnerstags per Mail unter haendlerzulassung@obk.de zu melden. Diese Meldung muss die Anzahl und die Art der mitzubringenden Zulassungsanliegen beinhalten. Auf E-Mails, die bis 13:00 Uhr eingegangen sind, erhalten die Händler und Zulassungsdienste eine Rückmeldung. E-Mail-Eingänge nach 13:00 Uhr werden am Folgetag beantwortet.
Händler und Zulassungsdienste bekommen vom Straßenverkehrsamt per E-Mail einen Abgabetermin mit Tag und Uhrzeit mitgeteilt, an dem die Unterlagen beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden können. Es muss damit gerechnet werden, dass eingereichte Unterlagen nicht am Abgabetag wieder ausgegeben werden können. Die Zusage eines Abgabetermins erfolgt unter Vorbehalt.
Die bis Freitag, 20.03.2020, geltenden Abgabemodalitäten für Händler- und Zulassungsdienste entfallen bis auf Weiteres.
Da keine Personen an die Zulassungsschalter vorgelassen werden können, ist darauf zu achten, dass alle eingereichten Unterlagen komplett, gut sortiert und eindeutig sind. Anträge mit fehlenden oder nicht eindeutigen Antragsunterlagen können nicht bearbeitet und müssen zurückgegeben werden.
Für alle anderen Anliegen (z.B. Führerschein-Angelegenheiten, Parkberechtigungen, verkehrsregelnde Maßnahmen) gilt: Zutritt zum Straßenverkehrsamt erhält nur, wer zuvor einen Termin vereinbart hat. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich in jedem Fall vor ihrem Besuch per E-Mail oder telefonisch zu melden und ihr Anliegen zu schildern.
Kontaktdaten des Straßenverkehrsamtes in Gummersbach:
KFZ-Zulassung: 02261 88 3645 - zulassung@obk.de
Führerscheinstelle: 02261 88 3615 - fahrerlaubnis@obk.de
Verkehrsregelung und –lenkung: 02261 88 3619 - amt36.verkehrssicherung@obk.de
Grundsätzlich gilt: Nach Möglichkeit ist bis auf Weiteres aufgrund der bestehenden Infektionsgefahr von persönlichen Vorsprachen im Straßenverkehrsamt abzusehen. Bürgerinnen und Bürger werden nur in begründeten Ausnahmefällen gebeten werden, persönlich beim Straßenverkehrsamt zu erscheinen. Falls mitgeteilt wird, dass eine persönliche Vorsprache nicht notwendig ist, wird gebeten, auf jeden Fall vom Besuch des Straßenverkehrsamtes abzusehen. Ohne eine vorherige Terminvereinbarung kann kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden.
Ausländerbehörde sowie untere Jagdbehörde
Die Ausländerbehörde sowie die untere Jagdbehörde sind in dringenden, unaufschiebbaren Fällen ab Montag, den 23.03.2020, bis auf Weiteres zu den üblichen Servicezeiten für den Publikumsverkehr erreichbar. Es wurden zwischenzeitlich vorsorgliche Maßnahmen ergiffen, um Ansteckungsmöglichkeiten zu reduzieren.
Übrige Dienststellen
Übrige Dienststellen
Die übrigen Dienststellen der Kreisverwaltung sind nur nach telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar. Insbesondere für dringende, unaufschiebbare persönliche Vorsprachen können telefonisch Termine vereinbart werden.
Darüber hinaus bleibt die Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Telefon und E-Mail gewährleistet. Neben den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen, die im Bürger-Service-Portal der Kreisverwaltung unter www.obk.de/anliegen abrufbar sind, ist die Kreisverwaltung für allgemeine Anliegen unter 02261 88-0 telefonisch erreichbar.
Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. Die Einschränkung der persönlichen Erreichbarkeit der Kreisverwaltung ist erforderlich, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen sowie den Dienstbetrieb der Kreisverwaltung auf Dauer aufrechtzuerhalten.
Informationen zum Thema Coronavirus erhalten Sie unter www.obk.de/coronavirus.
Letzte Änderung: 20. März 2020