11.12.2020: “Online-Sitzungen sind schlicht unzulässig“

Landrat nimmt zur Kritik der Kreistags-Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Stellung: “Online-Sitzungen sind schlicht unzulässig“

Oberbergischer Kreis. Mit den Worten: „Wie viele Unternehmen und andere öffentliche Arbeitgeber hat die Kreisverwaltung die Digitalisierung im Jahr 2020 an ganz vielen Stellen weiter erfolgreich vorangetrieben, die Durchführungen von Online-Kreistags- und Ausschusssitzungen ist aber nach wie vor rechtlich unzulässig und deshalb mit mir nicht zu machen“, reagiert Landrat Jochen Hagt auf die Kritik von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die Kreisverwaltung setze die Politik einem „Infektionsrisiko“ aus. Auf diese Tatsache habe die Kreisverwaltung die Politik auch inzwischen mehrfach hingewiesen. Zuletzt sei in der Sitzung des Kreisausschusses am 10.12.2020 noch einmal klargestellt worden, welche Möglichkeiten das Land NRW geschaffen habe, um in Hinblick auf die Gremienarbeit in den Kommunen und Kreisen den - grundsätzlich nachvollziehbaren - Bestrebungen um eine Kontaktreduktion Rechnung zu tragen. „Die neuen Möglichkeiten werden von uns auch genutzt“, so der Landrat.

Die Gremienarbeit im Kreistag und in seinen Ausschüssen basiere „auf den Grundlagen von Recht und Gesetz“. Würden die Vorschriften missachtet, so kämen nicht nur rechtswidrige sondern auch unwirksame Beratungsergebnisse und Beschlüsse heraus. „Dies kann nicht im Sinne kommunaler Selbstverwaltung sein, die ausdrücklich nur im Rahmen der Gesetze gewährleistet ist“.

„Auch ein stetiges Wiederholen derartiger Forderungen verändert die geltende Rechtslage nicht. Es ist vielmehr auf Ebene des Landes, genau genommen im Landtag, zu entscheiden, ob man die einschlägigen Vorschriften verändere“. 



Letzte Änderung: 11. Dezember 2020