15.01.2021: Kinderbetreuung: Aussetzung der Elternbeiträge für Januar 2021 geplant

Die Elternbeiträge sollen im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation für den Monat Januar 2021 ausgesetzt werden.

Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis beabsichtigt die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflegen im Januar 2021 auszusetzen. Darauf einigte sich Landrat Jochen Hagt in einer Telefonkonferenz mit den oberbergischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.

Die Entscheidung wurde vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag und einer entsprechenden Kostenübernahme durch das Land getroffen. Sie betrifft die oberbergischen Kommunen, die durch das Kreisjugendamt betreut werden: Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl. Die Kommunen Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth haben eigene Jugendämter und wollen die Entscheidung in eigener Zuständigkeit, vorbehaltlich der Zustimmung der Stadträte und einer entsprechenden Kostenübernahme durch das Land, umsetzen.

Der Oberbergische Kreis beabsichtigt neben den Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und Kindertagespflegen auch die OGS-Beiträge für die kreiseigenen Schulen auszusetzen. Über die Aussetzung der OGS-Beiträge an den Schulen in Trägerschaft der Städte und Gemeinden entscheiden die Kommunen in eigener Zuständigkeit.

"Die anhaltende Corona-Pandemie belastet die Familien im Oberbergischen Kreis. Seit Monaten müssen Eltern immer wieder individuelle Lösungen für die Kinderbetreuung finden, so auch insbesondere während des aktuellen Lockdowns. Eine weitere Belastung entsteht, wenn sich dazu auch die finanzielle Situation verändert, etwa durch Kurzarbeit“, sagt Landrat Jochen Hagt und macht deutlich: „Kontakte zu reduzieren ist in der derzeitigen Situation das Allerwichtigste. Familien sollten in dieser außergewöhnlichen Situation zumindest finanziell entlastet werden.“

Im Oberbergischen Kreis sollen bereits gezahlte Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 mit der Zahlung für Februar 2021 verrechnet werden.

Grundsätzlich soll entsprechend der Absprachen zwischen Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, und den Kommunalen Spitzenverbänden verfahren werden. Der Minister hatte vorgeschlagen, für den Monat Januar 2021 die Elternbeiträge für die Kindertagebetreuung vollständig zu erlassen und dies mit den Elternbeiträgen im Februar 2021 zu verrechnen. Die ausfallenden Beiträge sollten das Land und die Kommunen jeweils zur Hälfte übernehmen.

Informationen rund um das Thema Coronavirus: www.obk.de/coronavirus



Letzte Änderung: 15. Januar 2021