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12.02.2021: Neue Angebote für die Fahrt zum Impfzentrum
Die oberbergischen Taxiunternehmen gewähren Fahrgästen, die einen Impftermin haben, jetzt Sonderkonditionen für die Hin- und Rückfahrt zum Impfzentrum.
Oberbergischer Kreis. Im Impfzentrum für den Oberbergischen Kreis werden aktuell Personen über 80 Jahren geimpft, die zu Hause leben und einen Impftermin vereinbart haben. „Mir ist bewusst, dass nicht alle impfberechtigen Personen mobil sind. Wer die Fahrt zum Impfzentrum nicht privat organisieren kann, kann für die Fahrt zum Impftermin unter anderem einen Taxi-Sondertarif nutzen. Ich freue mich sehr, dass die Unternehmen den Impfwilligen dieses Angebot machen“, gibt Landrat Jochen Hagt bekannt.
Der Oberbergische Kreis und die oberbergischen Taxiunternehmen haben sich auf Sonderkonditionen für die Hin- und Rückfahrt zum Impfzentrum verständigt. Die Taxiunternehmen geben den Fahrgästen mit Impftermin 10 Prozent Preisnachlass auf die Fahrten. Zudem werden Wartezeiten nicht berechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Taxi-Fahrtkosten durch die jeweilige Krankenkasse übernommen werden:
- ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
- eine Einstufung gemäß § 15 des Elften Buches in den Pflegegrad 3, 4 oder 5, bei Einstufung in den Pflegegrad 3 zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität
- bis zum 31. Dezember 2016 eine Einstufung in die Pflegestufe 2 gemäß § 15 des Elften Buches in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung und seit dem 1. Januar 2017 mindestens eine Einstufung in den Pflegegrad 3
Hierzu sollte sich der Impfling vor Fahrtantritt mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung setzten und dort eine qualifizierte Aussage erfragen.
Darüber hinaus gibt es in den oberbergischen Kommunen unterschiedliche Angebote von Vereinen und Initiativen, die eine Fahrt zum Imfpzentrum ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger, die die Fahrt zum Impfzentrum nicht privat organisieren können und nicht wissen, wie bestehende Alternativangebote in Anspruch genommen werden können, können sich an das Bürgertelefon des Oberbergischen Kreises wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgertelefon geben das Anliegen an einen Hintergrunddienst weiter, der sich dann um die Vermittlung eines passenden Angebots bemüht. Das Bürgertelefon ist während der Servicezeiten (www.obk.de/buergertelefon) unter 02261 883888 erreichbar.
Land sieht nur ein Impfzentrum vor
„Das Engagement in den Kommunen befürworte ich sehr, insbesondere, weil wir derzeit neben dem Impfzentrum keine dezentralen Angebote machen dürfen“, sagt Landrat Jochen Hagt. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht für den Oberbergischen Kreis ein Impfzentrum vor. Obwohl sich das Impfzentrum in der Kreismitte in Gummersbach befindet, sind die Anfahrtswege aus einigen Städten und Gemeinden des Kreises weit. „Deshalb habe ich mich frühzeitig über den Landkreistag beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die Einrichtung dezentraler Impfzentren eingesetzt“, sagt Landrat Jochen Hagt. Die eindeutige Entscheidung des Gesundheitsministeriums sei es jedoch, von der bisherigen Strategie zur Errichtung eines Impfzentrums pro Kreis zumindest solange nicht abzuweichen, wie die Impfstoffknappheit bestehe.
„Zunächst kann deshalb nur das Impfzentrum öffnen. Es können leider keine anderen dezentralen Angebote gemacht werden. Der Oberbergische Kreis handelt auf ausdrückliche Weisung des Ministeriums und hat hier keinen eigenen Handlungsspielraum“, erklärt Landrat Jochen Hagt. Es bleibe darüber hinaus abzuwarten, ab wann mit einer dezentralen Impfung, z.B. durch Hausärztinnen und Hausärzte, begonnen werden könne. „Das hängt von der Verfügbarkeit der Impfstoffmengen und der Transport- und Aufbereitungseigenschaften der zugelassenen Impfstoffe ab“, so der Landrat weiter.
Informationen zum Impfzentrum erhalten Sie unter www.obk.de/impfzentrum . Auf dieser Seite können Sie auch einen virtuellen Rundgang durch das Impfzentrum machen. Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis häufig gestellte Fragen zur Impfung und zum Impfzentrum.
Letzte Änderung: 12. Februar 2021