09.04.2021: Der Oberbergische Kreis wird nicht Modellkommune

Der Kreis gehört nicht zu den nordrhein-westfälischen Kommunen, die im Rahmen eines Modellprojekts Öffnungsschritte mit strengen Schutzmaßnahmen und Testkonzepten erproben können.

Oberbergischer Kreis. In einer Pressekonferenz gab der nordrhein-westfälische Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart heute Vormittag bekannt, welche Kreise und Kommunen in Nordrhein-Westfalen als Modellkommune Öffnungen mit strengen Schutzmaßnahmen und Testkonzepten erproben können. Der Oberbergische Kreis gehört nicht zu den ausgewählten Modellkommunen, die am Programm „Digitalisierung hilft bei der Öffnung des gesellschaftlichen Lebens“ teilnehmen dürfen.

Landrat Jochen Hagt bedauert, dass die Bewerbung des Oberbergischen Kreises nicht erfolgreich war: „Ich bin zuversichtlich, dass Öffnungen durch eine konsequente Teststrategie gelingen können, ohne das Infektionsgeschehen in die Höhe zu treiben. Wenn wir ausgewählt worden wären, hätte uns das die Chance gegeben als einer der ersten Kreise unter klar definierten Rahmenbedingungen zu einem ‚normaleren‘ Alltag zurückzukehren.“

In seiner Bewerbung als Modellkommune hatte der Oberbergische Kreis folgende Kernpunkte festgelegt:

Der Oberbergische Kreis wollte sich mit seinem Modellprojekt auf den Bereich von Familie, Kindern und Jugendlichen - insbesondere unter dem Aspekt einer Bekämpfung des Pandemiegeschehens im Bereich von Schule und Kinderbetreuung – konzentrieren. Die Bewerbung sah eine Gesamtstrategie aus zusätzlichen Testungen – wie sie jetzt zum Teil landesweit umgesetzt werden -, aus digitaler Unterstützung sowie aus intensiver Präventionsarbeit vor. Diese Bausteine sollten die ohnehin gesetzten „Säulen“ der Pandemiebekämpfung in den Bereichen der Kontaktnachverfolgung und der Impfungen ergänzen.

Für den Lebensbereich Schule sollte das bisherige Testangebot erweitert werden. Für den Lebensbereich Sport und Freizeit sollten einzelne Veranstaltungen für Kinder- und Jugendliche z. B. im Bereich des Vereinssports unter besonderen Maßnahmen probeweise ermöglicht werden.

Darüber hinaus sah der Oberbergische Kreis in seiner Bewerbung den Einsatz einer eigenen Software für den Prozessablauf bei Bürgertestungen vor. Über eine digitale Plattform für die Suche einer Teststelle, für die Terminvergabe, Anmeldung zum Test bis hin zum digitalen Testergebnis als QR-Code und der Meldung positiver Schnelltestergebnisse durch die Teststellen ans Gesundheitsamt sollte der Testablauf digitalisiert werden. Die vom Kreis geplante offene Plattform sollte die in den Teststellen eingesetzten unterschiedlichen Terminvergabesysteme zusammenführen und auf diese Weise den Zugang der Bevölkerung erleichtern. Auch der Abruf des Testergebnisses und die erforderlichen statistischen Erhebungen sollten auf diesem Weg digitalisiert und vereinfacht werden. Die Einbindung bereits eingesetzter Software oder Apps sollte durch die Bereitstellung umfangreicher Schnittstellen erfolgen.

Die schrittweise und nachhaltige Öffnung des gesellschaftlichen Lebens sollte neben Schutzmaßnahmen, zusätzlichen Testungen und Ausnutzung aller digitaler Möglichkeiten parallel durch präventive nachhaltige Ansätze in der Pandemiebekämpfung begleitet werden. Die Bewerbung sah z. B. den Aufbau eines Infektions-Präventions-Netzwerks durch das Gesundheitsamt für unterschiedliche Bereiche sowie die Schulung von Hygiene-Experten vor.

„Da nun klar ist, dass der Oberbergische Kreis nicht zu den ausgewählten Kommunen gehört, müssen wir nun schauen, welche der entwickelten Ideen auch eigenständig, ohne das Landesprogramm finanzierbar und umsetzbar sind. Der Oberbergische Kreis wird zu gegebener Zeit informieren, wie es weitergeht“, sagt Landrat Jochen Hagt.
 

Hintergrund

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verständigten sich am 22. März 2021 bei einer Videokonferenz unter anderem auf Öffnungsschritte in ausgewählten Regionen. Voraussetzung für die Öffnung sind strenge Schutzmaßnahmen und Testkonzepte:

„Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.“

(Punkt 6 des Beschlusses der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021)

Nachdem bekannt wurde, dass es auch in NRW Modellkommunen geben soll, hatte sich der Oberbergische Kreis an das zuständige Ministerium gewandt und sich als Modellkommune bzw. Modellkreis beworben.



Letzte Änderung: 9. April 2021