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05.05.2021: Impfangebot für weitere Personengruppen
Das Land NRW macht nun auch ersten Personen der Priorisierungsstufe 3 ein Impfangebot.
Oberbergischer Kreis. Mit einem weiteren Erlass zur Corona-Schutzimpfung hat das Land Nordrhein-Westfalen heute weitere priorisierte Personengruppen benannt, die in nächster Zeit ein Impfangebot erhalten. Der Erlass konkretisiert das Vorgehen für einzelne Personen der Priorisierungsstufe 2. Darüber macht das Land auch ersten Personengruppen der Priorisierungsstufe 3 ein Impfangebot.
Ab morgen (6. Mai 2021) können nachfolgende Personengruppen über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen unter www.116117.de und unter der kostenlosen Servicehotline 0800 116 117 01 einen Impftermin buchen:
Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen (Priorisierungsstufe 2):
Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen. Als Nachweis für Kontaktpersonen ist ein vorgegebenes Formular zu verwenden. Darüber hinaus ist eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen.
Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
Kontaktpersonen von Schwangeren (Priorisierungsstufe 2):
Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen. Als Nachweis für Kontaktpersonen ist ein vorgegebenes Formular zu verwenden. Kontaktpersonen von Schwangeren (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 CoronaImpfV) haben darüber hinaus eine Kopie des Mutterpasses vorzulegen.
Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen (Priorisierungsstufe 2):
Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt.
Dem Impfzentrum sind ein vorgegebene Formular sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.
Personen, die wie folgt beschäftigt sind (Priorisierungsstufe 3):
- Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
- Beschäftigte an weiterführenden Schulen
- Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
- Gerichtsvollzieher*innen
- Steuerfahnder*innen
- Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden,
- Richter*innen sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
- Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.
Wohnungs- und obdachlose Personen sowie Bewohner*innen von Flüchtlingsunterkünften (Priorisierungsstufe 2):
Der Bund hat dem Land Nordrhein-Westfalen für diese Woche eine Lieferung in Höhe von 48.000 Impfdosen der Firma Johnson & Johnson angekündigt. Damit soll wohnungs- und obdachlosen Personen ein Impfangebot unterbreitet werden, da dieser Impfstoff nur einmal verimpft werden muss. Zudem wird auch den Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften für Wohn- und Obdachlose ein Impfangebot mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson unterbreitet werden. 1.300 Impfdosen des Sonderkontingents Johnson & Johnson werden in den Oberbergischen Kreis geliefert.
Am 30.04.2021 hat der Oberbergische Kreis die Träger der Gemeinschaftseinrichtungen angeschrieben, die ungefähre Zahl der Impflinge abgefragt, Aufklärungsbögen in verschiedenen Sprachen verschickt sowie um Ansprechpartner*innen und um Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen gebeten. Die Termine können ab sofort vergeben werden.
Die Corona-Impfverordnung des Bundes erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesregierung zur Impfreihenfolge unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-informationen-impfung/corona-impfverordnung-1829940. Die aktuelle Verordnung ist am Seitenende verlinkt.
Auf www.obk.de/impftermin informiert der Oberbergische Kreis darüber, welche Personen aktuell einen Impftermin vereinbaren können und auch darüber, auf welchem Weg die Terminvereinbarung möglich ist.
Letzte Änderung: 05. Mai 2021