12.05.2021: Impftermine bei Verhinderung bitte frühzeitig absagen!

Wer seinen Termin im Impfzentrum nicht wahrnehmen kann, sollte den Termin umgehend absagen und anderen priorisierten Bürger*innen damit die Chance auf einen Impftermin geben.

Oberbergischer Kreis. Aktuell können Personen der Priorisierungsstufe 1, 2 und auch einige Personengruppe der Stufe 3 in Nordrhein-Westfalen Impftermine vereinbaren. Der Oberbergische Kreis informiert auf www.obk.de/impftermin darüber, welche Personen einen Impftermin vereinbaren können und auf welchem Weg die Terminvereinbarung möglich ist.

Leider kommt es aktuell verstärkt vor, dass Bürger*innen vereinbarte Termine im Impfzentrum nicht wahrnehmen. Bürger*innen, die einen Impftermin im Impfzentrum haben und diesen Termin nicht wahrnehmen können, sollten ihren Termin umgehend absagen. Das schafft Planbarkeit und gibt dem Impfzentrum und der Kassenärztliche Vereinigung die Möglichkeit, freigewordene Termine rechtzeitig an andere priorisierte Personen vergeben zu können.

Personen, die ihren vereinbarten Termin im Impfzentrum nicht wahrnehmen können, sagen den Termin bitte umgehend per E-Mail an absage@impfzentrum-obk.de ab (Bitte Namen sowie Datum und Uhrzeit des Impftermins angeben!). An das Postfach können ausschließlich Impftermin-Absagen gesendet werden. Weitere Anfragen werden nicht beantwortet.

Derzeit werden täglich ca. 15 Prozent aller Termine nicht wahrgenommen. „Am Montag waren 1.350 Impfungen terminiert. Es sind leider 210 Personen nicht zur Impfung erschienen“, berichtet Ralf Schmallenbach, Leiter des oberbergischen Impfzentrums. Täglich gehen zwar viele Absagen im Impfzentrum ein, die Hälfte davon allerdings so kurzfristig, dass es nicht mehr möglich ist, die große Anzahl freigewordener Plätze am selben Tag an andere priorisierte Personen zu vergeben. Felix Ammann, ebenfalls Leiter des Impfzentrums, versichert, dass hierdurch kein Impfstoff verworfen werden muss: „Die Spritzen werden dem tatsächlichen Bedarf entsprechend aufgezogen. Sollten dennoch einzelne Dosen übrig bleiben, werden kurzfristig bereits priorisierte Personen kontaktiert.“

Eine mögliche Erklärung für das Nichterscheinen der „Impflinge“ wird in den Doppelbuchungen gesehen, die viele Personen durchführen. So ist es möglich, sich aufgrund einer Priorisierung über das Impfzentrum anzumelden und gleichzeitig bei einer Arztpraxis auf der Warteliste zu stehen – z.B. für die priorisierungsfreie Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson&Johnson. Die beiden Leiter des Impfzentrums finden das legitim, machen aber deutlich: „Wenn Sie Ihren Termin im Impfzentrum nicht wahrnehmen können, weil Sie z. B. in der Arztpraxis einen früheren Termin bekommen haben, sagen Sie uns bitte unmittelbar Bescheid. Das ist fair gegenüber anderen Menschen, die noch auf ihren Impftermin warten.“

Wer einen Impftermin hat, wird zudem gebeten, passend zur vereinbarten Uhrzeit zu erscheinen. Eine verfrühte Anreise ist nicht notwendig und führt zu unnötigen Wartezeiten sowie Menschenansammlungen vor dem Impfzentrum.



Letzte Änderung: 12. Mai 2021