- Aktuelles
- Aktuelle Medienmeldungen
- Ausschreibungen
- Blutspendetermine
- Hilfe für die Ukraine
- Karriere beim OBK
- Kurz-Links
- Einbürgerung
- Grundstücksuche Rettungswache
- Öffentliche Zustellungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen
- Sitzungskalender
- Soziale Medien
- Veranstaltungskalender
- EXTRANET Personalamt (Passwortschutz)
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
07.06.2021: Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe
Viele Berechtigte haben sich noch nicht beim LVR gemeldet
Oberbergischer Kreis. Anmeldefrist für Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe endet am 30.06.2021
Menschen, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend in Heimen der Behindertenhilfe (dazu zählen auch Unterbringungen von Gehörlosen oder Blinden zwecks Schulbesuch) oder in psychiatrischen Einrichtungen leben und dort Unrecht und Leid ertragen mussten, können nur noch bis zum 30.06.2021 Anträge auf Entschädigung bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) stellen.
„Auch aus dem Oberbergischen Kreis haben sich viele Betroffene noch nicht gemeldet“ sagt der Sozial- und Jugenddezernent Ralf Schmallenbach. „Ich ermutige alle, die dieses Leid erfahren haben, sich noch bis Ende Juni beim LVR zu melden. Informationen gibt es telefonisch beim LVR unter 0221 809-5001 und im Internet unter www.anerkennung-hilfe.lvr.de.
Leistungen aus der Stiftung kann erhalten, wer in Westdeutschland im Zeitraum vom 23.05.1949 bis 31.12.1975 als Minderjähriger in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie gelebt hat. Für Menschen, die in Ostdeutschland in solchen Einrichtungen gelebt haben, gilt der Zeitraum vom 07.10.1949 bis 02.10.1990.
Letzte Änderung: 7. Juni 2021