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06.07.2021: Impf-Sonderaktion am 14. Juli
Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung aus dem Oberbergischer Kreis können sich am 14. Juli 2021 ohne vorherige Terminvereinbarung im Impfzentrum impfen lassen.
Oberbergischer Kreis. Das Impfzentrum des Oberbergischen Kreises lädt Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe aus dem Oberbergischen Kreis zu einer Sonder-Impfaktion ein. Am Mittwoch, 14. Juli 2021 können sich berechtigte Personen ab 18 Jahren in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr ohne vorherige Terminvergabe mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (ausschließlich) im Impfzentrum impfen lassen.
Vorteil der Impfung mit Johnson & Johnson ist, dass eine Zweitimpfung nicht erforderlich ist. 14 Tage nach der Einmalimpfung ist der Impfschutz vollständig.
Zur Sonderaktion im Impfzentrum des Oberbergischen Kreises in Gummersbach (Einkaufszentrum Bergischer Hof, Brückenstraße 1, 51643 Gummersbach) am 14. Juli 2021 müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:
- Personalausweis
- Nachweis-Dokumente über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe
- ausgefülltes Aufklärungsmerkblatt sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen (kein Muss - auch vor Ort möglich)
Die Sonderaktion ist begrenzt auf 475 Personen. „Der Impfstoff stammt aus einem Sonderkontingent für die Notunterkünfte im Oberbergischen Kreis. Der durch das Land bereitgestellte Impfstoffmenge wurde dort nicht ausgeschöpft. Nun können wir Menschen die mutmaßlich in beengteren Wohnverhältnissen leben, wo die Ansteckungswahrscheinlichkeit steigt, unkompliziert eine Impfung anbieten,“ erklärt Felix Ammann (Leiter des Impfzentrums Oberbergischer Kreis) den Hintergrund der Sonderaktion.
Das Impfzentrum steht im Austausch mit den Jobcentern und Sozialämtern der Kommunen. Die Einrichtungen informieren berechtigte Personen gezielt über das privilegierte Impfangebot.
Für Fragen zur Sonderaktion steht das Impfzentrum unter Telefon 02261 2906000 zur Verfügung.
Letzte Änderung: 6. Juli 2021