20.10.2021: Gewerbsmäßiger Umgang mit Lebensmitteln - Gesundheitsamt informiert digital

Online-Angebot ergänzt Präsenzveranstaltung

Oberbergischer Kreis. In Lebensmitteln wie Fleisch, Milch, Eier, Eis oder auch Säuglingsnahrung können sich bestimmte Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Menschen können durch Lebensmittelinfektionen und Lebensmittelvergiftungen schwer erkranken. Deshalb benötigen Beschäftigte, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, zunächst eine professionelle Belehrung zum Thema Hygiene im täglichen Umgang mit Lebensmitteln. Das ist Voraussetzung um die benötigte Bescheinigung gemäß § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu erwerben und gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umzugehen.

Diese Belehrung wird bisher in Präsenz im Gesundheitsamt in Gummersbach durchgeführt. Bis zu 1.500 Personen des Oberbergischen Kreis benötigen solch ein „Gesundheitszeugnis“ jährlich.

Um eine höhere räumliche und zeitliche Flexibilität zu ermöglichen, bietet der Oberbergische Kreis ab sofort die Durchführung dieser Belehrung auch online an. Benötigt wird ein Endgerät mit Internetzugriff. Somit kann das digitale Angebot wahrgenommen werden, auch und gerade wenn aufgrund einer pandemischen Lage keine Präsenzveranstaltungen angeboten werden. Auch die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises steht zur Verfügung.
Die Online-Belehrung können alle volljährigen Personen unter www.obk.de/ifsg durchführen.
Es fällt eine Gebühr von 20,00 Euro an.

Die Vorteile liegen insbesondere in der räumlichen und zeitlichen Flexibilität. Bürgerinnen und Bürger können via Internet die Belehrung im eigenen Tempo durchführen und erhalten im Anschluss an die Bezahlung die Belehrungsdokumente als PDF. Nach der Bezahlung, die mit den gängigen Online-Payment-Methoden wie z.B. Kreditkarte, PayPal, Giropay oder Paydirekt durchgeführt werden kann, können sich Interessierte die Bescheinigung als PDF-Dokument herunterladen.



Letzte Änderung: 20. Oktober 2021