03.11.2021: Änderungen bei der Quarantäne in Schulen

Durch das Entfallen der Maskenpflicht am Sitzplatz ändern sich die Vorgaben zur Quarantäneanordnung.

Oberbergischer Kreis. In Nordrhein-Westfalen muss in den Schulen am festen Sitzplatz keine Maske mehr getragen werden (siehe Schulmail vom 28.10.2021). Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Durch die neue Regelung ergeben sich Änderungen bei der Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen. Das Land Nordrhein-Westfalen legte mit einem Erlass fest, dass die Quarantäne bei einem laborbestätigten Fall (PCR-Test positiv) im Klassen- oder Kursverband in der Regel auf die unmittelbaren Sitznachbarinnen und Sitznachbarn beschränkt wird.

Das Gesundheitsamt kann weiterhin in Ausnahmefällen eine Quarantäne für weitere Kontaktpersonen anordnen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die weiteren allgemeinen Hygienemaßnahmen (insbesondere Lüften) nicht eingehalten wurden. Wenn z. B. ein Ausbruchsgeschehen vorliegt oder es Hinweise auf die Zirkulation einer neuen besorgniserregenden Virusvariante gibt, können ebenfalls weiterführende Maßnahmen ergriffen werden.

Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises informiert mit einem Video auf www.obk.de/youtube über die neuen Regelungen zur Quarantäneanordnung in Schulen (Playlist „Coronavirus: Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises erklärt“).



Letzte Änderung: 3. November 2021