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03.11.2021: Doppelhaushalt 2021/2022 wird angepasst
Doppelhaushalt 2021/2022 wird durch Nachtragshaushalt zugunsten der kreisangehörigen Kommunen angepasst. Eckpunkte des Nachtragsentwurfs 2022 sehen deutliche Entlastungen der kreisangehörigen Kommunen vor.
Oberbergischer Kreis. Im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahrens stellten Landrat Jochen Hagt sowie Kreisdirektor und –kämmerer Klaus Grootens heute den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen die Eckpunkte des Entwurfes des Nachtragshaushaltes 2022 vor. Die Kommunen haben nunmehr Gelegenheit, sich zu den Eckpunkten des Entwurfes zu äußern, bevor dieser im Dezember 2021 in den Kreistag eingebracht wird.
Anlass für die Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2022 ist vor allem die beabsichtigte Umsetzung des vom Kreistag am 24.06.2021 beschlossenen Rettungsbedarfsplanes. Daneben ergeben sich Änderungsbedarfe aus einer externen Begutachtung der Strukturen und Abläufe im Jugendamt: nach den Hinweisen der Gutachter bedarf es dringend einer personellen Verstärkung vor allem im Bereich der sozialpädagogischen Fachkräfte sowie einer personellen Verstärkung im Bereich des Kinderschutzes.
In den Nachtragshaushalt aufgenommen wurden auch die Veränderungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2022, dessen Eckpunkte zwischenzeitlich vorliegen. Sowohl die kreisangehörigen Kommunen als auch der Kreis können hiernach mit höheren Erträgen bei den Schlüsselzuweisungen als ursprünglich geplant rechnen. Aufgezehrt werden diese Verbesserungen beim Kreis aber teilweise durch eine ansteigende Landschaftsumlage, die aus dem Kreishaushalt finanziert wird.
Kreisdirektor Klaus Grootens wies abschließend darauf hin, dass dem Kreistag auch vorgeschlagen wird, entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 07.10.2021 einen Teil der Ausgleichsrücklage des Kreises zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen einzusetzen. Trotz der mit dem Nachtrag verbundenen höheren Aufwendungen können die Kommunen gegenüber dem im Frühjahr beschlossenen Haushalt durch den Nachtrag im Jahr 2022 insgesamt um mehr als 3 Millionen Euro entlastet werden.
Wesentliche Eckpunkte des aktuellen Entwurfes (Stand 09.12.2020):
Oberbergischer Kreis - Kreishaushalt | 2022 |
2022 Nachtrag |
Aufwendung gesamt | 476,4 Mio. Euro | 487,8 Mio. Euro |
Hebesatz allgemeine Kreisumlage | 39,0971 % | 36,7788 % |
Allg. Kreisumlage-Aufkommen | 167,9 Mio. Euro | 162,8 Mio. Euro |
Hebesatz Jugendamtsumlage | 29,3093 % | 29,0553 % |
Jugendamtsumlage-Aufkommen | 67,0 Mio. Euro | 68,6 Mio. Euro |
Zahlbetrag Landschaftsumlage | 73,5 Mio. Euro | 73,7 Mio. Euro |
Investitionen | 53,4 Mio. Euro | 60,9 Mio. Euro |
Fehlbetrag (Inanspruchnahme Ausgleichsrücklage) | 0,578 Mio. Euro | 4,1 Mio. Euro |
Letzte Änderung: 3. November 2021