16.12.2021: Doppelhaushalt 2021/2022 wird durch Nachtragshaushalt zugunsten der kreisangehörigen Kommunen angepasst

Der Nachtragsentwurf 2022 sieht deutliche Entlastungen der kreisangehörigen Kommunen vor.

Oberbergischer Kreis. Bereits am 03.11.2021 stellten Landrat Jochen Hagt und Kreisdirektor und –kämmerer Klaus Grootens den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen im Rahmen des sog. Benehmsverfahrens die Eckpunkte des geplanten Entwurfes des Nachtragshaushaltes 2022 vor.

Anlass für die Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2022 ist vor allem die beabsichtigte Umsetzung des vom Kreistag am 24.06.2021 beschlossenen Rettungsbedarfsplanes. Daneben ergeben sich Änderungsbedarfe aus einer externen Begutachtung der Strukturen und Abläufe im Jugendamt: nach den Hinweisen der Gutachter bedarf es dringend einer personellen Verstärkung vor allem im Bereich der sozialpädagogischen Fachkräfte sowie einer personellen Verstärkung im Bereich des Kinderschutzes. 

In den Nachtragshaushalt aufgenommen wurden auch die Veränderungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2022. Sowohl die kreisangehörigen Kommunen als auch der Kreis können hiernach mit höheren Erträgen bei den Schlüsselzuweisungen als ursprünglich geplant rechnen. Aufgezehrt werden diese Verbesserungen beim Kreis aber teilweise durch eine ansteigende Landschaftsumlage, die aus dem Kreishaushalt finanziert wird.

Kreisdirektor Grootens weist darauf hin, dass dem Kreistag auch vorgeschlagen wird, entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 07.10.2021 einen Teil der Ausgleichsrücklage des Kreises zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen einzusetzen. Trotz der mit dem Nachtrag verbundenen höheren Aufwendungen können die Kommunen gegenüber dem im Frühjahr beschlossenen Haushalt durch den Nachtrag im Jahr 2022 insgesamt rund 4 Millionen Euro entlastet werden. Gegenüber dem Planungsstand aus November konnte die Entlastung noch um rund 0,6 Mio. Euro erhöht werden.

Die kreisangehörigen Kommunen haben diese Verbesserungen teilweise bereits in den aktuell beschlossenen Haushalten für das Jahr 2022 berücksichtigt.

Der Nachtragshaushalt soll im 1. Quartal 2022 in den Fraktionen und Fachausschüssen beraten und in der Kreistagssitzung am 31.03.2022 vom Kreistag beschlossen werden.

 

Der Nachtragshaushalt 2022 in Zahlen (Stand: Einbringung 16.12.2021):

Oberbergischer Kreis - Kreishaushalt
 
2022
 

2022 
Nachtrag

Aufwendung gesamt 476,4 Mio. Euro

487,2 Mio. Euro

Hebesatz allgemeine Kreisumlage 39,0971 %

36,6706 %

Allg. Kreisumlage-Aufkommen 167,9 Mio. Euro

162,4 Mio. Euro

Hebesatz Jugendamtsumlage 29,3093 %

29,0515 %

Jugendamtsumlage-Aufkommen 67,0 Mio. Euro

68,6 Mio. Euro

Zahlbetrag Landschaftsumlage 73,5 Mio. Euro

73,7 Mio. Euro

Investitionen 53,4 Mio. Euro

63,3 Mio. Euro

Fehlbetrag (Inanspruchnahme Ausgleichsrücklage) 0,578 Mio. Euro

4,1 Mio. Euro



Letzte Änderung: 16. Dezember 2021